Anwalt für Urheberrecht & geistiges Eigentum – Schutz für Ihre Ideen, Inhalte und Innovationen
Ideen, Kreativität und geistige Leistungen sind das Kapital der meisten Unternehmen. Ob Design, Software, Text, Foto, Marke oder Konzept – das Urheberrecht schützt Ihr geistiges Eigentum und sichert Ihnen die wirtschaftliche Nutzung Ihrer Werke.
Im digitalen Zeitalter, in dem Inhalte schnell geteilt, kopiert und verbreitet werden, ist der rechtliche Schutz geistiger Leistungen wichtiger denn je.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Kreative, Start-ups und Agenturen in allen Fragen des Urheber-, Marken- und Designrechts – von der Schutzstrategie bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Unsere Leistungen im Urheber- und Immaterialgüterrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Schaffung, Nutzung und Verteidigung geistigen Eigentums.
Beratung & Registrierung
von Urheberrechten, Marken, Designs und Patenten
Vertragliche Regelungen
zu Nutzungs- und Lizenzrechten
Markenrechtliche Anmeldung & Überwachung
Abwehr und Durchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen
Rechtsschutz bei Online- und Social-Media-Inhalten
Beratung zu geistigem Eigentum im Arbeits- & IT-Recht
Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen
Wir sichern Ihre kreativen und digitalen Werte – mit durchdachter Schutzstrategie und konsequenter rechtlicher Umsetzung.

Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt „geistige Schöpfungen“ – also kreative Werke, die eine gewisse Eigenart aufweisen. Dazu zählen unter anderem:
- Texte, Grafiken, Fotografien, Musik, Videos und Kunstwerke
- Software und Datenbanken
- Werbeslogans, Konzepte und Layouts
- Architektur, Design und technische Zeichnungen
- Multimedia- und Social-Media-Inhalte
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes – eine Registrierung ist nicht erforderlich, dennoch ist der Nachweis der Urheberschaft entscheidend.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu dokumentieren, zu schützen und zu verwerten.
Urheberrecht im Unternehmen
In Unternehmen stellt sich häufig die Frage:
Wem gehört ein Werk – dem Schöpfer oder dem Arbeitgeber?
Grundsätzlich steht das Urheberrecht der natürlichen Person zu, die das Werk geschaffen hat. Unternehmen erhalten nur Nutzungsrechte, z. B. durch Arbeits- oder Dienstverträge.
Wir gestalten Verträge so, dass sämtliche Rechte klar und vollständig auf Ihr Unternehmen übergehen – insbesondere bei Agenturen, IT-Unternehmen und Start-ups.

Lizenzrecht & Nutzungsrechte – klare Regelungen, keine Missverständnisse
Ein häufiger Streitpunkt im Urheberrecht betrifft Umfang und Dauer von Nutzungsrechten.
Wir erstellen und prüfen Lizenzverträge, die genau festlegen,
- wer das Werk nutzen darf,
- wo und wie lange es verwendet werden darf,
- und ob eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung erlaubt ist.
So verhindern Sie spätere Konflikte über Urheberrechte oder Lizenzgebühren.
Urheberrechtsverletzung – was tun?
Wenn Ihre Werke ohne Zustimmung genutzt, kopiert oder veröffentlicht werden, sollten Sie rasch handeln.
Wir vertreten Sie bei:
- Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen
- gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Entfernung unzulässiger Online-Inhalte
- Berechnung und Einforderung von Lizenzgebühren oder Schadenersatz
Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Ihr rechtlicher Mehrwert durch spezialisierte Urheberrechtsberatung
Mit unserer Erfahrung im Urheberrecht profitieren Sie von:
- Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Marken
- klaren Lizenz- und Vertragsstrukturen
- effektivem Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen
- präventiver Beratung
- rechtssicherer Nutzung kreativer und digitaler Inhalte
Wir machen Ihre Ideen rechtlich unangreifbar – damit Ihr geistiges Eigentum Ihr Wettbewerbsvorteil bleibt.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Urheberrecht
Ob Sie Ihr Werk schützen, Lizenzen vergeben oder sich gegen Nachahmung wehren möchten – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Weitsicht und juristischer Präzision zur Seite.