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Wasserrecht
WPP

Wasserrecht – rechtliche Vertretung rund um Gewässer, Brunnen, Ableitungen & Wasseranlagen

Das Wasserrecht betrifft zahlreiche Vorhaben von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

Wir beraten und vertreten Sie in:

  • Bewilligungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz
  • Wasserentnahmen (Brunnen, Quellen, Pumpanlagen)
  • Einleitungen in Gewässer
  • Nutzungsrechte & Wasserbezugsrechte
  • Nachbarstreitigkeiten im Wasserrecht
  • Hochwasserschutz & Uferanlagen
  • Anlagen für Landwirtschaft & Gewerbe

Verfahrensführung im Wasserrecht

Wir führen für Sie:

Anträge

Stellungnahmen

Gutachtenkoordination

Rechstmittel an das Landesverwaltungsgericht

Wir bringen wasserrechtliche Verfahren rechtssicher zum Abschluss – technisch kompetent und juristisch präzise.

FAQs

In den meisten Fällen ja.
Wir prüfen, ob eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig ist und stellen den Antrag.

Wir prüfen:

  • Eigentumsrechte
  • Wasserbezugsrechte
  • Immissionen
  • wasserrechtliche Bescheide

und vertreten Sie bei der Behörde.

Es drohen:

  • hohe Verwaltungsstrafen
  • sofortige wasserpolizeiliche Maßnahmen
  • Auflagen oder Untersagung
  • Wiederherstellungsaufträge

Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren.

Ja – mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht.
Wir erstellen die rechtlichen Argumente und vertreten Sie im Verfahren.

Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Unsere Kanzlei beschleunigt das Verfahren durch klare, vollständige Anträge.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung im Wasserrecht

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