Wasserrecht
Wasserrecht – rechtliche Vertretung rund um Gewässer, Brunnen, Ableitungen & Wasseranlagen
Das Wasserrecht betrifft zahlreiche Vorhaben von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.
Wir beraten und vertreten Sie in:
- Bewilligungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz
- Wasserentnahmen (Brunnen, Quellen, Pumpanlagen)
- Einleitungen in Gewässer
- Nutzungsrechte & Wasserbezugsrechte
- Nachbarstreitigkeiten im Wasserrecht
- Hochwasserschutz & Uferanlagen
- Anlagen für Landwirtschaft & Gewerbe

Verfahrensführung im Wasserrecht
Wir führen für Sie:
Anträge
Stellungnahmen
Gutachtenkoordination
Rechstmittel an das Landesverwaltungsgericht
Wir bringen wasserrechtliche Verfahren rechtssicher zum Abschluss – technisch kompetent und juristisch präzise.
FAQs
Brauche ich für einen Brunnen oder eine Wassernentnahme eine Bewilligung?
In den meisten Fällen ja.
Wir prüfen, ob eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig ist und stellen den Antrag.
Was tun, wenn der Nachbar mein Wasser ableitet oder staut?
Wir prüfen:
- Eigentumsrechte
- Wasserbezugsrechte
- Immissionen
- wasserrechtliche Bescheide
und vertreten Sie bei der Behörde.
Was passiert bei unbewilligter Einleitung in ein Gewässer?
Es drohen:
- hohe Verwaltungsstrafen
- sofortige wasserpolizeiliche Maßnahmen
- Auflagen oder Untersagung
- Wiederherstellungsaufträge
Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren.
Kann ich gegen einen wasserrechtlichen Bescheid berufen?
Ja – mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht.
Wir erstellen die rechtlichen Argumente und vertreten Sie im Verfahren.
Wie lange dauert ein wasserrechtliches Verfahren?
Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Unsere Kanzlei beschleunigt das Verfahren durch klare, vollständige Anträge.