Verwaltungsstrafrecht
Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht
Im Verwaltungsstrafrecht drohen oft hohe Geldstrafen.
Unsere Kanzlei verteidigt Sie gegen sämtliche Verwaltungsstrafen, unter anderem wegen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Alkohol oder Suchtmittel im Straßenverkehr
- Lenkerauskunft
- Parkstrafen
- Lärm, Abfall, Umweltverstöße
- Gewerberechtliche Verstöße
- Übertretungen im Bau- oder Betriebsanlagenrecht

Unsere
Leistungen im Verwaltungsstrafrecht
Einspruch gegen Strafverfügungen
Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht
Antrag auf Einstellung oder Strafmilderung
Prüfung von Beweisen (Radar, Laser, Fotos, Messgeräte)
Vertretung im gesamten Verwaltungsstrafverfahren
FAQs
Lohnt es sich, gegen eine Strafverfügung Einspruch zu erheben?
Ja – in vielen Fällen führt ein gut begründeter Einspruch zu einer Reduktion der Strafe oder sogar zur Einstellung des Verfahrens.
Unsere Kanzlei prüft, ob Messfehler, Formfehler oder falsche Zuordnungen vorliegen.
Was passiert, wenn ich die Lenkerauskunft nicht abgebe?
Das führt zu einer eigenen Verwaltungsstrafe, oft höher als die ursprüngliche Strafe.
Wir prüfen, ob die Auskunftspflicht korrekt ausgelöst wurde.
Kann eine Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft sein?
Ja. Radar, Laser und Abschnittsmessungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Wir prüfen Messprotokolle, Eichscheine und Gerätefehler.
Drohen bei Verwaltungsstrafen Nebenfolgen?
Ja, etwa:
- Führerscheinentzug
- Vormerkungen
- Gewerberechtliche Konsequenzen
- Eintrag in behördliche Register