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Verwaltungs­strafrecht
WPP

Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht

Im Verwaltungsstrafrecht drohen oft hohe Geldstrafen.

Unsere Kanzlei verteidigt Sie gegen sämtliche Verwaltungsstrafen, unter anderem wegen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Alkohol oder Suchtmittel im Straßenverkehr
  • Lenkerauskunft
  • Parkstrafen
  • Lärm, Abfall, Umweltverstöße
  • Gewerberechtliche Verstöße
  • Übertretungen im Bau- oder Betriebsanlagenrecht

Unsere
Leistungen im Verwaltungsstrafrecht

Einspruch gegen Strafverfügungen

Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht

Antrag auf Einstellung oder Strafmilderung

Prüfung von Beweisen (Radar, Laser, Fotos, Messgeräte)

Vertretung im gesamten Verwaltungsstrafverfahren

FAQs

Ja – in vielen Fällen führt ein gut begründeter Einspruch zu einer Reduktion der Strafe oder sogar zur Einstellung des Verfahrens.
Unsere Kanzlei prüft, ob Messfehler, Formfehler oder falsche Zuordnungen vorliegen.

Das führt zu einer eigenen Verwaltungsstrafe, oft höher als die ursprüngliche Strafe.
Wir prüfen, ob die Auskunftspflicht korrekt ausgelöst wurde.

Ja. Radar, Laser und Abschnittsmessungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Wir prüfen Messprotokolle, Eichscheine und Gerätefehler.

Ja, etwa:

  • Führerscheinentzug
  • Vormerkungen
  • Gewerberechtliche Konsequenzen
  • Eintrag in behördliche Register

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung im Verwaltungsstrafrecht

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