Wirtschaftsstrafrecht – Verteidigung für Unternehmer & Führungskräfte
Das Wirtschaftsstrafrecht ist hochkomplex und überschneidet sich mit Unternehmens-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
Unsere Kanzlei verteidigt Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter in sämtlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.
Typische Delikte:
- Betrug & schwerer Betrug
- Untreue & Veruntreuung
- Korruption & Amtsdelikte
- Bilanzdelikte
- Insolvenzverschleppung
- Sozialversicherungsbetrug
- Abgabenhinterziehung

Unsere
Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Sie mit wirtschaftlicher Expertise und strafrechtlicher Erfahrung.
sofortige Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft & Kriminalbehörden
Verteidigung von Geschäftsführern & Vorständen
Begleitung von Hausdurchsuchungen
interne Untersuchungen
FAQs
Warum brauche ich beim Wirtschaftsstrafrecht einen spezialisierten Anwalt?
Weil das Wirtschaftsstrafrecht Überschneidungen mit Unternehmens-, Steuer-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht hat. Ein spezialisierter Rechtsanwalt erkennt Zusammenhänge, die für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend sind.
Was tun bei einem Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Finanzpolizei?
Sofort einen Wirtschaftsstrafrechtsanwalt kontaktieren.
Wir übernehmen die Kommunikation und prüfen die Vorwürfe.
Können Geschäftsführer persönlich haftbar sein?
Ja – sogar strafrechtlich.
Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter?
Keine Aussage ohne Anwalt. Wir bereiten Sie vor, nehmen vorab Akteneinsicht und setzen eine passende Verteidigungsstrategie.