Strafverteidigung – Ihr Rechtsanwalt im Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist eine extreme Belastung. Schon kleine Fehler in der Ermittlungsphase können schwerwiegende Folgen haben. Wir übernehmen Ihre Verteidigung – entschlossen, erfahren und mit klarer Strategie.

Unsere
Leistungen in der Strafverteidigung
Als Strafverteidiger kämpfen wir für Freispruch, Einstellung oder eine möglichst milde Lösung.
Verteidigung bei Polizei & Staatsanwaltschaft
Vorbereitung auf Einvernahmen
Akteneinsicht & Beweisstrategie
Verhandlung vor Gericht
Rechtsmittel & Wiederaufnahme
Diversion, Einstellung & Strafmilderung
FAQs
Wann soll ich im Strafverfahren einen Anwalt kontaktieren?
Sofort.
Jede Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft kann gegen Sie verwendet werden. Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte wahren und keine belastenden Fehler machen.
Darf ich bei der Polizei als Beschuldigter die Aussage verweigern?
Ja.
Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Was bedeutet Diversion?
Eine diversionelle Erledigung ist eine strafbefreiende Lösung ohne Verurteilung, z. B.:
- Geldbuße
- gemeinnützige Leistungen
- Tatausgleich
Wir beantragen eine diversionelle Erledigung, wenn sie möglich und sinnvoll ist.
Muss ich bei der Polizei ohne Anwalt erscheinen?
Nein.
Sie haben das Recht, Ihren Rechtsanwalt mitzunehmen – und sollten das unbedingt tun, da die erste Einvernahme entscheidend ist.
Welche Strafen drohen mir?
Das hängt vom Delikt, dem Schaden, Ihrem Vorleben und der Beweislage ab.
Wir nehmen Akteneinsicht und geben Ihnen darauf basierend eine realistische Einschätzung.
Was macht ein Strafverteidiger konkret?
Er:
- nimmt Akteneinsicht
- entwickelt eine Verteidigungsstrategie
- begleitet Einvernahmen
- beantragt Beweise
- verteidigt vor Gericht
- legt Rechtsmittel ein
Wir kämpfen für Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.