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Opferschutz & juristische Prozess­begleitung
WPP

Opferschutz & juristische Prozessbegleitung – wir stehen an Ihrer Seite

Als Opfer einer Straftat fühlen sich viele Menschen ausgeliefert und allein gelassen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – einfühlsam, erfahren und konsequent.

Wir vertreten Opfer von:

  • Gewalt & Körperverletzung
  • Stalking & Drohung
  • häuslicher Gewalt
  • Sexualdelikten
  • Vermögensdelikten
  • Verkehrsdelikten
  • Betrug & Erpressung

Unsere
Leistungen im Opferschutz

Wir schützen Ihre Rechte als Opfer – professionell, sensibel und entschlossen.

juristische Prozessbegleitung

Geltendmachung von Schmerzengeld & Schadenersatz

Verfahrensbegleitung vor Polizei, Staatsanwaltschaft & Gericht

Kontakt mit Opferschutzeinrichtungen

Durchsetzung von Schutzmaßnahmen

Antrag auf einstweilige Verfügung

FAQs

Ein Opferanwalt schützt Sie im Strafverfahren durch:

  • Begleitung zu Polizei & Gericht
  • Geltendmachung von Schmerzengeld & Schadenersatz
  • Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Privatbeteiligung im Strafverfahren
  • Anträge auf einstweilige Verfügung

In vielen Fällen ja – aber wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie.
Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unsachlich befragt werden.

Ansprüche bestehen u. a. auf:

  • Schmerzengeld
  • Ersatz von Heilbehandlungskosten
  • Verdienstentgang
  • Sachschäden
  • Kosten für Psychotherapie

Wir setzen diese Ansprüche im Straf- oder Zivilverfahren durch.

Ja – als Privatbeteiligte/r erhalten Sie Akteneinsicht u. a. über Ihren Rechtsanwalt.

Wir beantragen einstweilige Verfügungen und begleiten Sie strafrechtlich und zivilrechtlich.

In vielen Fällen übernimmt der Staat oder der Täter die Kosten des Opferanwalts – etwa bei Sexualdelikten, Gewalt oder schweren Drohungen.
Wir informieren Sie genau über Ihre Kostenvorteile.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung zum Opferschutz

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