Opferschutz & juristische Prozessbegleitung – wir stehen an Ihrer Seite
Als Opfer einer Straftat fühlen sich viele Menschen ausgeliefert und allein gelassen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – einfühlsam, erfahren und konsequent.
Wir vertreten Opfer von:
- Gewalt & Körperverletzung
- Stalking & Drohung
- häuslicher Gewalt
- Sexualdelikten
- Vermögensdelikten
- Verkehrsdelikten
- Betrug & Erpressung

Unsere
Leistungen im Opferschutz
Wir schützen Ihre Rechte als Opfer – professionell, sensibel und entschlossen.
juristische Prozessbegleitung
Geltendmachung von Schmerzengeld & Schadenersatz
Verfahrensbegleitung vor Polizei, Staatsanwaltschaft & Gericht
Kontakt mit Opferschutzeinrichtungen
Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
Antrag auf einstweilige Verfügung
FAQs
Was macht ein Opferanwalt?
Ein Opferanwalt schützt Sie im Strafverfahren durch:
- Begleitung zu Polizei & Gericht
- Geltendmachung von Schmerzengeld & Schadenersatz
- Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
- Privatbeteiligung im Strafverfahren
- Anträge auf einstweilige Verfügung
Muss ich als Opfer zur Aussage erscheinen?
In vielen Fällen ja – aber wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie.
Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unsachlich befragt werden.
Welche Entschädigungen stehen Opfern zu?
Ansprüche bestehen u. a. auf:
- Schmerzengeld
- Ersatz von Heilbehandlungskosten
- Verdienstentgang
- Sachschäden
- Kosten für Psychotherapie
Wir setzen diese Ansprüche im Straf- oder Zivilverfahren durch.
Kann ich als Opfer Einsicht in den Akt bekommen?
Ja – als Privatbeteiligte/r erhalten Sie Akteneinsicht u. a. über Ihren Rechtsanwalt.
Was tun bei Stalking oder Drohung?
Wir beantragen einstweilige Verfügungen und begleiten Sie strafrechtlich und zivilrechtlich.
Muss ich als Opfer einen Anwalt selbst bezahlen?
In vielen Fällen übernimmt der Staat oder der Täter die Kosten des Opferanwalts – etwa bei Sexualdelikten, Gewalt oder schweren Drohungen.
Wir informieren Sie genau über Ihre Kostenvorteile.