Strafrecht – Ihre Kanzlei für Verteidigung, Wirtschaftsstrafrecht & Opferschutz
Das Strafrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, das oft über Freiheit, berufliche Zukunft und Reputation entscheidet. Unsere Kanzlei bietet professionelle strafrechtliche Vertretung – sowohl als Strafverteidiger als auch im Opferschutz.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens:
- im Ermittlungsverfahren
- bei Einvernahmen
- vor Polizei und Staatsanwaltschaft
- in der Hauptverhandlung
- bei Rechtsmitteln
- im Strafvollzug
- bei diversionellen Erledigungen
Ob Verteidigung oder Opfervertretung – wir stehen an Ihrer Seite und schützen Ihre Rechte.

FAQs
Wann soll ich im Strafverfahren einen Anwalt kontaktieren?
Sofort.
Jede Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft kann gegen Sie verwendet werden. Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte wahren und keine belastenden Fehler machen.
Darf ich bei der Polizei als Beschuldigter die Aussage verweigern?
Ja.
Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
Was macht ein Strafverteidiger konkret?
Er:
- nimmt Akteneinsicht
- entwickelt eine Verteidigungsstrategie
- begleitet Einvernahmen
- beantragt Beweise
- verteidigt vor Gericht
- legt Rechtsmittel ein
Wir kämpfen für Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.
Warum brauche ich beim Wirtschaftsstrafrecht einen spezialisierten Anwalt?
Weil das Wirtschaftsstrafrecht Überschneidungen mit Unternehmens-, Steuer-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht hat. Ein spezialisierter Rechtsanwalt erkennt Zusammenhänge, die für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend sind.
Was macht ein Opferanwalt?
Ein Opferanwalt schützt Sie im Strafverfahren durch:
- Begleitung zu Polizei & Gericht
- Geltendmachung von Schmerzengeld & Schadenersatz
- Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
- Privatbeteiligung im Strafverfahren
- Anträge auf einstweilige Verfügung
Muss ich als Opfer zur Aussage erscheinen?
In vielen Fällen ja – aber wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie.
Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unsachlich befragt werden.
Welche Entschädigungen stehen Opfern zu?
Ansprüche bestehen u. a. auf:
- Schmerzengeld
- Ersatz von Heilbehandlungskosten
- Verdienstentgang
- Sachschäden
- Kosten für Psychotherapie
Wir setzen diese Ansprüche im Straf- oder Zivilverfahren durch.
Kann ich als Opfer Einsicht in den Akt bekommen?
Ja – als Privatbeteiligte/r erhalten Sie Akteneinsicht u. a. über Ihren Rechtsanwalt.