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Wohnungs­eigentums­recht
WPP

Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht – Klarheit und Rechtssicherheit für Eigentümer & Hausverwaltungen

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümer einer Liegenschaft.

Diese Materie vereint eine Vielzahl an Rechtsfragen:

  • Eigentumsrecht
  • Nutzungsrecht
  • Baurecht
  • Vertragsrecht
  • Kosten- und Sanierungsfragen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Bauträger und Investoren in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.

Wir sorgen für klare rechtliche Verhältnisse und konfliktfreie Eigentümergemeinschaften.

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht

Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Phasen und zu allen Streitpunkten des WEG.

Wir übernehmen:

  • Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen
  • Prüfung von Nutzwertgutachten
  • Bildung neuer Wohnungseigentumseinheiten
  • Parifizierung bei Um- und Neubauten
  • Regelung von Stellplätzen, Gartenanteilen, Dachbodenflächen, Terrassen
  • Nutzungsvereinbarungen betreffend Allgemeinflächen
  • Grundbuchsabwicklung

Unsere Kanzlei schafft eine klare, rechtssichere Struktur für neue Wohnanlagen.

Wir gestalten und prüfen:

  • Regelungen zu Sondernutzungsrechten (z. B. Garten, Dachterrasse, Parkplatz)
  • Vereinbarungen zu Änderungen an allgemeinen Teilen
  • Verträge über Zubehör-Wohnungseigentum
  • Nutzungsvereinbarungen zwischen einzelnen Eigentümern

Wir sorgen dafür, dass Nutzungsrechte eindeutig, durchsetzbar und im Grundbuch gesichert sind.

Beschlüsse und Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft führen nicht selten zu Streitigkeiten.
Als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie bei:

  • Anfechtung von Beschlüssen (Formfehler, Rechtswidrigkeit, …)
  • Ungültiger oder fehlender Beschlussfassung
  • Rechtsfragen rund um Umlaufbeschlüsse
  • Streitigkeiten über Mehrheitserfordernisse
  • Durchsetzung von zulässigen Beschlüssen

Wir prüfen Beschlüsse nach dem WEG und setzen Ihre Rechte durch.

Rechtsfragen zu:

  • thermische Sanierungen
  • Dach- oder Fassadensanierung
  • Balkonanbauten
  • Lifteinbau
  • Leitungs- und Haussanierung
  • Austausch von Fenstern und Eingangstüren
  • E-Ladestationen (Wallboxen)
  • Balkonkraftwerke, Photovoltaik
  • Barrierefreiheit & Adaptierungen

Wir klären:

  • Erhaltungs- vs. Verbesserungsmaßnahmen
  • Kostenverteilung
  • Beschlusserfordernisse
  • Pflichten der Eigentümergemeinschaft
  • Rechte einzelner Eigentümer

Unsere Kanzlei sorgt für rechtssichere Abläufe bei Sanierungen und baulichen Maßnahmen.

Typische Konflikte betreffen:

  • Lärm
  • unerlaubte Nutzung (z. B. gewerblich, Airbnb)
  • Gerüche, Müll
  • Tierhaltung
  • Kinderlärm vs. Ruhezeiten
  • bauliche Veränderungen ohne Zustimmung
  • Stellplatzkonflikte

Wir vertreten Eigentümer und Hausverwaltungen bei:

  • Unterlassungsansprüchen
  • Ansprüchen wegen Störung des Eigentums
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Durchsetzung ordnungsgemäßer Nutzung

Wir sorgen für Rechtsfrieden im Haus.

Für Bauträger übernehmen wir:

  • vollständige WE-Begründung
  • Nutzwertgutachten-Abwicklung
  • Erstellung sämtlicher Verträge
  • Treuhandabwicklung
  • Abgrenzung Allgemeinteile vs. Wohnungseigentum
  • Servituten
  • Übergabe & Gewährleistungsmanagement

Wir begleiten Bauträger rechtlich durch alle Phasen des Projekts.

FAQs

Wohnungseigentum bedeutet, dass eine bestimmte Einheit (z. B. eine Wohnung, ein Stellplatz) ausschließlich einem Wohnungseigentümer zugeordnet ist, während die übrigen Teile des Hauses von allen Eigentümern gemeinsam benutzt werden können.

Das sind exklusive Nutzungsrechte an allgemeinen Teilen der Liegenschaft – z. B. Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze –, die vertraglich vereinbart und häufig im Grundbuch angemerkt sind.

Unter anderem, wenn er formell rechtswidrig zustande gekommen ist, gegen das WEG verstößt oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt. Die Frist beträgt idR einen Monat.

Das hängt von der Art der Maßnahme ab: Erhaltung allgemeiner Teile trägt regelmäßig die Gemeinschaft.

Nahezu alle Änderungen, die in Allgemeinteile eingreifen, bedürfen der Zustimmung oder eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens.

Je nach Schaden: der einzelne Eigentümer, die Gemeinschaft oder die Hausverwaltung bei Pflichtverletzungen. Wir prüfen die Verantwortlichkeit im Einzelfall.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung im Wohnungseigentumsrecht

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