Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht – Klarheit und Rechtssicherheit für Eigentümer & Hausverwaltungen
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümer einer Liegenschaft.
Diese Materie vereint eine Vielzahl an Rechtsfragen:
- Eigentumsrecht
- Nutzungsrecht
- Baurecht
- Vertragsrecht
- Kosten- und Sanierungsfragen
Unsere Kanzlei berät und vertritt Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Bauträger und Investoren in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.
Wir sorgen für klare rechtliche Verhältnisse und konfliktfreie Eigentümergemeinschaften.

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht
Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Phasen und zu allen Streitpunkten des WEG.
Begründung von Wohnungseigentum
Wir übernehmen:
- Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen
- Prüfung von Nutzwertgutachten
- Bildung neuer Wohnungseigentumseinheiten
- Parifizierung bei Um- und Neubauten
- Regelung von Stellplätzen, Gartenanteilen, Dachbodenflächen, Terrassen
- Nutzungsvereinbarungen betreffend Allgemeinflächen
- Grundbuchsabwicklung
Unsere Kanzlei schafft eine klare, rechtssichere Struktur für neue Wohnanlagen.
Verträge & Sondernutzungsrechte
Wir gestalten und prüfen:
- Regelungen zu Sondernutzungsrechten (z. B. Garten, Dachterrasse, Parkplatz)
- Vereinbarungen zu Änderungen an allgemeinen Teilen
- Verträge über Zubehör-Wohnungseigentum
- Nutzungsvereinbarungen zwischen einzelnen Eigentümern
Wir sorgen dafür, dass Nutzungsrechte eindeutig, durchsetzbar und im Grundbuch gesichert sind.
Eigentümerversammlung & Beschlussanfechtung
Beschlüsse und Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft führen nicht selten zu Streitigkeiten.
Als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie bei:
- Anfechtung von Beschlüssen (Formfehler, Rechtswidrigkeit, …)
- Ungültiger oder fehlender Beschlussfassung
- Rechtsfragen rund um Umlaufbeschlüsse
- Streitigkeiten über Mehrheitserfordernisse
- Durchsetzung von zulässigen Beschlüssen
Wir prüfen Beschlüsse nach dem WEG und setzen Ihre Rechte durch.
Sanierungen, Erhaltung & Verbesserungen
Rechtsfragen zu:
- thermische Sanierungen
- Dach- oder Fassadensanierung
- Balkonanbauten
- Lifteinbau
- Leitungs- und Haussanierung
- Austausch von Fenstern und Eingangstüren
- E-Ladestationen (Wallboxen)
- Balkonkraftwerke, Photovoltaik
- Barrierefreiheit & Adaptierungen
Wir klären:
- Erhaltungs- vs. Verbesserungsmaßnahmen
- Kostenverteilung
- Beschlusserfordernisse
- Pflichten der Eigentümergemeinschaft
- Rechte einzelner Eigentümer
Unsere Kanzlei sorgt für rechtssichere Abläufe bei Sanierungen und baulichen Maßnahmen.
Nutzung & Störungen – Konflikte zwischen Wohnungseigentümern
Typische Konflikte betreffen:
- Lärm
- unerlaubte Nutzung (z. B. gewerblich, Airbnb)
- Gerüche, Müll
- Tierhaltung
- Kinderlärm vs. Ruhezeiten
- bauliche Veränderungen ohne Zustimmung
- Stellplatzkonflikte
Wir vertreten Eigentümer und Hausverwaltungen bei:
- Unterlassungsansprüchen
- Ansprüchen wegen Störung des Eigentums
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Durchsetzung ordnungsgemäßer Nutzung
Wir sorgen für Rechtsfrieden im Haus.
Bauträger & Wohnungseigentumsrecht
Für Bauträger übernehmen wir:
- vollständige WE-Begründung
- Nutzwertgutachten-Abwicklung
- Erstellung sämtlicher Verträge
- Treuhandabwicklung
- Abgrenzung Allgemeinteile vs. Wohnungseigentum
- Servituten
- Übergabe & Gewährleistungsmanagement
Wir begleiten Bauträger rechtlich durch alle Phasen des Projekts.
FAQs
Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum bedeutet, dass eine bestimmte Einheit (z. B. eine Wohnung, ein Stellplatz) ausschließlich einem Wohnungseigentümer zugeordnet ist, während die übrigen Teile des Hauses von allen Eigentümern gemeinsam benutzt werden können.
Was sind Sondernutzungsrechte?
Das sind exklusive Nutzungsrechte an allgemeinen Teilen der Liegenschaft – z. B. Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze –, die vertraglich vereinbart und häufig im Grundbuch angemerkt sind.
Wann kann ich einen Beschluss anfechten?
Unter anderem, wenn er formell rechtswidrig zustande gekommen ist, gegen das WEG verstößt oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt. Die Frist beträgt idR einen Monat.
Wer trägt die Kosten für eine Sanierung?
Das hängt von der Art der Maßnahme ab: Erhaltung allgemeiner Teile trägt regelmäßig die Gemeinschaft.
Darf ich an allgemeinen Teilen eigenmächtig Änderungen vornehmen?
Nahezu alle Änderungen, die in Allgemeinteile eingreifen, bedürfen der Zustimmung oder eines gerichtlichen Genehmigungsverfahrens.
Wer haftet bei Schäden im Haus?
Je nach Schaden: der einzelne Eigentümer, die Gemeinschaft oder die Hausverwaltung bei Pflichtverletzungen. Wir prüfen die Verantwortlichkeit im Einzelfall.