Mietrecht - Ihre Kanzlei für Wohn- & Geschäftsraummiete
Das österreichische Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsbereichen. Ob ein Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich, dem Teilanwendungsbereich oder überhaupt nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt, entscheidet über:
- Mietzins
- Befristung
- Kündigungsschutz
- Betriebskosten
- Erhaltungspflichten
- Durchsetzbarkeit von Vertragsklauseln
- Rechte und Pflichten der Parteien
Da die Rechtslage vom konkreten Objekt (Altbau, Neubau, Geschäftslokal, Wohnungseigentum, Einfamilienhaus etc.) abhängt, ist ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht entscheidend, um rechtsverbindliche Klarheit zu schaffen.
Unsere Kanzlei berät Vermieter, Mieter, Hausverwaltungen und Unternehmen in sämtlichen Fragen des Mietrechts – von der Vertragserrichtung bis zu Streitigkeiten vor Gericht.
Wir sorgen für rechtssichere Mietverhältnisse, klare Verträge und starke Vertretung bei Konflikten.

Unsere Leistungen im Mietrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Mietrechts:
Mietvertragserrichtung – rechtssichere Gestaltung
Wir erstellen Mietverträge für:
- Wohnungen
- Einfamilienhäuser
- Geschäfts- & Betriebsräume
- Kurzzeitmieten und gewerbliche Nutzungen
- Wohnungen im Wohnungseigentum
Beratung bei Mietbeginn, Mietzinshöhe & Betriebskosten
Wir prüfen:
- zulässige Mietzinsbildung
- Richtwertmietzins vs. angemessener Mietzins
- Kategoriemietzins bei Altbauten
- Indexierung (Wertsicherung)
- zulässige Betriebskosten und Abrechnung
So stellen wir sicher, dass der Mietzins korrekt, fair und rechtlich wirksam ist.
Kündigung & Räumung – klare Strategien für Vermieter und Mieter
Wir vertreten beide Seiten bei:
- Aufkündigungen
- Räumungsklagen
- Einwendungen gegen Kündigungen
- Unzumutbarkeit / wichtige Gründe
- Vertragsverletzungen
- Zahlungsverzug & Mahnwesen
- einvernehmlichen Auflösungen
Wir sorgen dafür, dass Kündigungen rechtssicher erfolgen – oder erfolgreich abgewehrt werden.
Erhaltungs- und Verbesserungspflichten
Im Mietrecht ist entscheidend zu klären:
- Wer trägt welche Reparaturen?
- Was gilt im Vollanwendungsbereich des MRG?
- Was gilt bei Altbau vs. Neubau?
- Wer ist für Schäden an Leitungen, Fenstern, Heizung etc. zuständig?
Wir beraten zu:
- Erhaltungspflichten des Vermieters
- Verbesserungsbegehren des Mieters
- Reparaturkosten-Vergütung
- Modernisierungen & Sanierungen
Wir schaffen klare Verhältnisse und vermeiden spätere Streitigkeiten.
Mietrechtsstreitigkeiten – Vertretung vor Gerichten & Schlichtungsstellen
Wir vertreten Sie bei:
- Mietzinsklagen
- Räumungsklagen
- Betriebskostenstreitigkeiten
- sonstigen mietrechtlichen Streitigkeiten
Unsere Kanzlei kombiniert prozessuale Expertise mit fundiertem Mietrechtswissen.

Warum das Mietrecht so komplex ist
Das Mietrecht setzt sich aus verschiedenen Rechtsquellen zusammen:
- Mietrechtsgesetz (MRG)
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Richtwert- & Kategoriensysteme
- Spezialgesetze für bestimmte Gebäudetypen
Welche Normen gelten, hängt ab von:
- Baujahr des Gebäudes
- Anzahl der Wohnungen
- Nutzung (Wohnung / Geschäft)
- Eigentumsform
- Erhaltungszustand
- Art des Mietobjekts
Deshalb gilt:
Ein Mietvertrag, der nicht vom Experten geprüft oder erstellt wurde, birgt erhebliche Risiken für beide Seiten.
FAQs
Warum ist das Mietrecht so komplex?
Weil unterschiedliche Gesetze gelten können (MRG, ABGB, WGG), je nach Gebäudeart, Baujahr, Nutzung und Eigentumsform. Die richtige Einordnung entscheidet über Rechte und Pflichten.
Muss ein Mietvertrag vom Rechtsanwalt erstellt werden?
Es ist dringend zu empfehlen, da Fehler bei Befristung, Mietzins oder Klauseln später zu massiven finanziellen Nachteilen führen können. Ein Anwalt sorgt für einen rechtssicheren Vertrag.
Wie lange darf ein Mietvertrag befristet sein?
Das kommt darauf an, welches Gesetz auf das Mietverhältnis anzuwenden ist. Bei Wohnungen regelmäßig mindestens drei Jahre. Befristungen müssen richtig formuliert sein – sonst können sie als unbefristet gelten.
Was tun, wenn der Vermieter kündigt?
Das kommt darauf an, welches Gesetz auf das Mietverhältnis anzuwenden ist. Bei Wohnungen regelmäßig mindestens drei Jahre. Befristungen müssen richtig formuliert sein – sonst können sie als unbefristet gelten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Mietrechtsstreitigkeiten?
In vielen Fällen ja – insbesondere Streitigkeiten über Mietzins, Kündigung oder Mängel. Wir prüfen die Deckung.