Bauprozess & Baumängel – Ihre Kanzlei für baurechtliche Streitigkeiten und Mängelansprüche
Baumängel und Streitigkeiten rund um Bauprojekte gehören zu den komplexesten und teuersten rechtlichen Auseinandersetzungen im Immobilienbereich. Fehler in der Planung, Ausführung oder Koordination können gravierende wirtschaftliche Folgen haben – sowohl für Bauträger und Professionisten als auch für Private Bauherren.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Bauprozesse, Baumängel, Werklohnstreitigkeiten und Gewährleistungsfälle. Als erfahrene Rechtsanwälte für Baurecht vertreten wir Bauträger, Unternehmen, Professionisten und private Auftraggeber gleichermaßen – sowohl bei der Durchsetzung wie auch bei der Abwehr von Ansprüchen.
Wir verbinden bautechnisches Verständnis mit juristischer Präzision.

Unsere Leistungen im Bereich Bauprozess & Baumängel
Wir vertreten Sie in allen baurechtlichen Angelegenheiten:
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Schadenersatzforderungen
wegen Planungs- oder Ausführungsfehlern
Werklohn- und Zahlungsstreitigkeiten
Regressforderungen
zwischen Professionisten
Baustopp, Verzögerungen & Vertragsstrafen
Mängelrügen, Fristsetzungen & Prüfbefunde
Beweissicherung & Privatgutachten
Vertretung vor Gericht & Behörden
Wir begleiten Bauprojekte rechtlich von der Mängelbeurteilung über die Verhandlung bis zum Prozess.

Was sind Baumängel?
– Typische Fehler und Mängelursachen
Baumängel sind Abweichungen vom geschuldeten Werk, von Normen oder von allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Häufige Baumängel sind:
- Feuchtigkeit & Wasserschäden
- Risse in Wänden oder Estrich
- Schallprobleme
- unzureichende Wärmedämmung
- mangelhafte Abdichtung (Dach, Keller, Terrassen)
- Installationsfehler (Heizung, Elektrik, Sanitär)
- Setzungen, Fundament- oder Tragwerksprobleme
- unsachgemäße Verarbeitung von Materialien
- Fassadenmängel
- undichte Fenster oder Türen
- mangelhafte Ausführung von Außenanlagen
Für Bauträger und Professionisten sind zudem relevant:
- Mängelrügen der Käufer
- Planungsfehler des Architekten oder Ziviltechnikers
- Koordinationsfehler zwischen Subunternehmern
- unklare Leistungsabgrenzung
Unsere Anwälte analysieren, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt – und wer dafür haftet.
Für private Bauherr:innen – Durchsetzung berechtigter Ansprüche
Private Auftraggeber stehen Baumängeln oft hilflos gegenüber.
Wir vertreten Bauherren bei:
- Durchsetzung von Mängelbehebung,
- Beauftragung von Sachverständigen
- Geltendmachung von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen und/oder Schadenersatz
- Streitigkeiten über Fertigstellung.
Wir sorgen dafür, dass Bauherren die Leistungen erhalten, die ihnen vertraglich zustehen.
Für Bauträger
& Professionisten – Abwehr unberechtigter Mängelrügen
Gerade Bauträger und Professionisten sind oft mit Mängelbehauptungen konfrontiert, die:
- technisch nicht zutreffen,
- nicht in ihrer Sphäre liegen,
- Folgen von Planänderungen oder Sonderwünschen sind
- oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen.
Wir prüfen,:
- ob ein Mangel im Rechtssinn vorliegt,
- ob die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist,
- ob ein Selbstverschulden des Käufers vorliegt,
- ob der Regress gegen Professionisten möglich ist.
Unsere Kanzlei schützt Bauträger und Professionisten vor überzogenen oder unberechtigten Forderungen.
Beweissicherung ist das zentrale Element jedes Bauprozesses
Ein erfolgreicher Bauprozess hängt regelmäßig von der Beweissicherung ab:
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Baubegehungen
- Fotodokumentationen
- Zeugen (Professionisten, Bauleiter etc.)
- Bauakten & Pläne
Wir beraten, wann und welches Gutachten sinnvoll ist.
Frühzeitige Beweissicherung verhindert Prozessrisiken und stärkt die eigene Position erheblich.
Gewährleistung, Schadenersatz & Verjährung
Wir prüfen alle Ansprüche nach:
Gewährleistung
- 3 Jahre für unbewegliche Werke
- 2 Jahre für bewegliche Werkleistungen
- Beginn mit Übergabe
Schadenersatz
- bei Verschulden
- 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
Unsere Anwälte klären, welche Ansprüche bestehen – und wie sie strategisch durchsetzbar sind.
Unsere Kanzlei bietet im Baurecht:
- umfassende Erfahrung mit Gerichtsverfahren und Sachverständigen
- technisches Verständnis für Bauabläufe
- klare Strategien für Bauträger, Professionisten und Bauherren
- wirtschaftliches Denken & effiziente Lösungen
- strukturierte Prozessführung
Wir stehen für juristische Präzision, starke Durchsetzungskraft und fundiertes technisches Verständnis.

FAQs
Wann liegt ein Baumangel im rechtlichen Sinn vor?
Ein Baumangel liegt vor, wenn das Werk nicht dem vertraglich Geschuldeten, den anerkannten Regeln der Technik, einer ÖNORM, der Bauordnung oder den zugesagten bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften entspricht.
Das gilt für optische Mängel ebenso wie für funktionale oder sicherheitsrelevante Probleme.
Wir prüfen, ob tatsächlich ein rechtlicher Mangel besteht – und wer dafür haftet.
Wie lange habe ich Gewährleistung bei Baumängeln?
- 3 Jahre Gewährleistung für unbewegliche Werke (z. B. Haus, Wohnung, Bauleistung)
- 2 Jahre für bewegliche Werkleistungen
- Die Frist beginnt mit der Übergabe
Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind oder bereits verjährt.
Wie setze ich Baumängel richtig durch?
Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend:
- Einschaltung eines Rechtsanwalts
- Beweissicherung (Fotos, Dokumentation, Gutachten)
- Mängelrüge
- Fristsetzung zur Verbesserung
- Außergerichtliche Einigung oder Bauprozess
Unsere Kanzlei übernimmt Mängelrüge, Fristenkontrolle und die komplette rechtliche Durchsetzung.
Muss ich dem Unternehmer eine Verbesserungschance geben?
Grundsätzlich ja. Im Rahmen der Gewährleistung hat der Unternehmer das Recht, den Mangel zunächst zu verbessern, bevor Preisminderung oder Rücktritt verlangt werden können (Ausnahmen bestehen).
Unsere Anwälte beurteilen, ob eine Verbesserung noch zumutbar ist.
Wer trägt die Kosten eines Bauprozesses?
Grundsätzlich gilt das Obsiegensprinzip:
Die unterliegende Partei trägt die Prozesskosten, inklusive Sachverständigenkosten.
Da Bauprozesse oft technisch aufwendig sind, müssen regelmäßig kostenintensive Gutachten eingeholt werden – daher ist eine vorherige anwaltliche Einschätzung wichtig.
Wir prüfen vorab Erfolgsaussichten und Kostenrisiken, damit Sie sicher entscheiden können.