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Immobilienrecht
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Anwalt für Immobilienrecht – Rechtssicherheit für Ihr Eigentum

Der Kauf, Verkauf oder die Nutzung einer Immobilie zählt zu den wichtigsten rechtlichen Entscheidungen des Lebens – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Das Immobilienrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete: vom Vertragsrecht über das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bis zum Baurecht und zu Bauträgerprojekten.

Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Immobilienrecht. Ob Vertragserrichtung, Liegenschaftsübertragung, Bauträgerprojekt oder Mietstreit – als spezialisierte Rechtsanwälte sorgen wir für rechtssichere, maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen schützen.

Rechtsanwalt Mag. Mark Rammelmüller in Beratungssystem

Ihr rechtlicher Mehrwert im Immobilienrecht

  • langjährige Erfahrung im Immobilien- und Vertragsrecht
  • Vertretung von Privatpersonen, Unternehmen & Bauträgern
  • Prozesserfahrung bei Bau- & Mietstreitigkeiten
  • Sshneller, verlässlicher und persönlicher Betreuung

FAQs

Ein Rechtsanwalt kann gewährleisten, dass der Vertrag vollständig, rechtlich korrekt und treuhänderisch sicher abgewickelt wird.

Unsere Kanzlei übernimmt Vertragsgestaltung, Treuhand und Grundbuchseintragung.

Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und dem Aufwand – wir bieten transparente Honorare und Pauschalvereinbarungen.

Ein Rechtsanwalt errichtet nicht nur den Kaufvertrag, sondern übernimmt die komplette rechtliche Abwicklung der Immobilientransaktion. Dazu zählen insbesondere:

  • treuhänderische Kaufpreisabwicklung
  • Kommunikation mit Banken, Makler und Behörden
  • Lastenfreistellung (Löschung von Hypotheken, Pfandrechten oder Dienstbarkeiten)
  • Einreichung beim Grundbuch und Eintragung des Eigentumsrechts
  • Berechnung und Abfuhr der Steuern und Gebühren (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer, Gebühren)
  • Prüfung der Grundbuchslage und allfälliger Belastungen

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie den gesamten Ablauf – sicher, effizient und rechtsverbindlich. So vermeiden Sie Risiken und erhalten einen vollständig abgewickelten Immobilienerwerb aus einer Hand.

In der Regel 3 Jahre ab Übergabe.

Unsere Kanzlei sichert Ihre Ansprüche rechtzeitig ab.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (wichtiger Grund, Befristung, Vereinbarung).

Wir prüfen Ihre Optionen und vertreten Sie vor Gericht.

Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Ob Vertrag, Kauf, Miete oder Streit – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei für Immobilienrecht in allen Fragen zur Seite.

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