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Vorsorge­vollmacht
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Ihr Anwalt für Vorsorgevollmachten – selbstbestimmt handeln, auch wenn Sie es selbst nicht mehr können

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, schon heute festzulegen, wer für Sie entscheiden und handeln darf, wenn Sie eines Tages aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst handlungsfähig sind.

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet nicht automatisch der Ehepartner oder ein Familienmitglied – stattdessen kann vom Gericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt werden.
Das entspricht oft nicht dem eigenen Wunsch und führt regelmäßig zu Konflikten und unnötiger Bürokratie.

Unsere Kanzlei erstellt rechtssichere, präzise und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte Vorsorgevollmachten – damit Sie Ihre Selbstbestimmung bewahren.

Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer Sie vertritt – nicht das Gericht.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht die Vertretung in allen wichtigen Lebensbereichen:

Medizinische Entscheidungen

Behandlungen, Operationen, Medikamentenentscheidungen, Pflegeheimaufnahme

Vermögensverwaltung

Bankgeschäfte, Verträge, Zahlungen, Immobilienverwaltung

Wohn- & Betreuungsangelegenheiten

Wohnungsauflösung, Mietverträge, Pflegeorganisation

Vertrags- und Behördenwege

Vertretung vor Behörden, Gerichten und Versicherungen

Unternehmensführung

Für Selbstständige und Unternehmer: Wahrnehmung betrieblicher Entscheidungen

Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist

Ohne Vorsorgevollmacht drohen:

  • Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters
  • lange Verfahren
  • fremde Personen treffen Entscheidungen
  • fehlende Kontrolle über Finanzen
  • Schwierigkeiten bei medizinischen Entscheidungen
  • Konflikte zwischen Angehörigen

Mit einer Vorsorgevollmacht ist hingegen klar geregelt:

  • wer Sie vertreten soll
  • in welchem Umfang
  • ab welchem Zeitpunkt
  • welche Entscheidungen zulässig sind
  • wie Ihr Vermögen geschützt wird

Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich verbindlich umgesetzt werden.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig

  • ältere Menschen
  • chronisch kranke Personen
  • Alleinstehende
  • Ehepaare & Lebenspartner
  • Unternehmer & Selbstständige
  • Eigentümer von Immobilien
  • Personen mit komplexen Vermögensstrukturen

Jeder über 18 Jahren profitiert rechtlich von einer Vorsorgevollmacht.

Erstellung einer Vorsorgevollmacht in unserer Kanzlei

Wir übernehmen:

  1.  Beratung & Analyse Ihrer persönlichen Situation
  2. Formulierung einer maßgeschneiderten Vollmacht
  3. Erklärung sämtlicher rechtlicher Folgen
  4. Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
  5. Übergabe der Vollmachtsunterlagen an Sie und die Vertrauensperson

Nur ein professionell gefertigtes Dokument bietet volle rechtliche Sicherheit.

FAQs

Jede volljährige, entscheidungsfähige Person.

Bis diese widerrufen wird.

Ja – für die Wirksamkeit ist die Eintragung ins ÖZVV erforderlich.

Ja, die Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden.

Ja, möglich sind Einzel-, Ersatz- oder gemeinsame Vollmachten.

Kontaktieren Sie uns für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht

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