Ihr Anwalt für Vorsorgevollmachten – selbstbestimmt handeln, auch wenn Sie es selbst nicht mehr können
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, schon heute festzulegen, wer für Sie entscheiden und handeln darf, wenn Sie eines Tages aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst handlungsfähig sind.
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet nicht automatisch der Ehepartner oder ein Familienmitglied – stattdessen kann vom Gericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt werden.
Das entspricht oft nicht dem eigenen Wunsch und führt regelmäßig zu Konflikten und unnötiger Bürokratie.
Unsere Kanzlei erstellt rechtssichere, präzise und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte Vorsorgevollmachten – damit Sie Ihre Selbstbestimmung bewahren.
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer Sie vertritt – nicht das Gericht.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht die Vertretung in allen wichtigen Lebensbereichen:
Medizinische Entscheidungen
Behandlungen, Operationen, Medikamentenentscheidungen, Pflegeheimaufnahme
Vermögensverwaltung
Bankgeschäfte, Verträge, Zahlungen, Immobilienverwaltung
Wohn- & Betreuungsangelegenheiten
Wohnungsauflösung, Mietverträge, Pflegeorganisation
Vertrags- und Behördenwege
Vertretung vor Behörden, Gerichten und Versicherungen
Unternehmensführung
Für Selbstständige und Unternehmer: Wahrnehmung betrieblicher Entscheidungen
Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist
Ohne Vorsorgevollmacht drohen:
- Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters
- lange Verfahren
- fremde Personen treffen Entscheidungen
- fehlende Kontrolle über Finanzen
- Schwierigkeiten bei medizinischen Entscheidungen
- Konflikte zwischen Angehörigen
Mit einer Vorsorgevollmacht ist hingegen klar geregelt:
- wer Sie vertreten soll
- in welchem Umfang
- ab welchem Zeitpunkt
- welche Entscheidungen zulässig sind
- wie Ihr Vermögen geschützt wird
Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich verbindlich umgesetzt werden.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig
- ältere Menschen
- chronisch kranke Personen
- Alleinstehende
- Ehepaare & Lebenspartner
- Unternehmer & Selbstständige
- Eigentümer von Immobilien
- Personen mit komplexen Vermögensstrukturen
Jeder über 18 Jahren profitiert rechtlich von einer Vorsorgevollmacht.
Erstellung einer Vorsorgevollmacht in unserer Kanzlei
Wir übernehmen:
- Beratung & Analyse Ihrer persönlichen Situation
- Formulierung einer maßgeschneiderten Vollmacht
- Erklärung sämtlicher rechtlicher Folgen
- Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
- Übergabe der Vollmachtsunterlagen an Sie und die Vertrauensperson
Nur ein professionell gefertigtes Dokument bietet volle rechtliche Sicherheit.

FAQs
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Jede volljährige, entscheidungsfähige Person.
Wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht?
Bis diese widerrufen wird.
Muss die Vollmacht registriert werden?
Ja – für die Wirksamkeit ist die Eintragung ins ÖZVV erforderlich.
Kann ich die Vorsorgevollmacht ändern?
Ja, die Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja, möglich sind Einzel-, Ersatz- oder gemeinsame Vollmachten.