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Vermögens­aufteilung
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Ihr Anwalt für gerechte Vermögensaufteilung bei der Scheidung

Die Vermögensaufteilung ist einer der kritischsten und emotionalsten Punkte jeder Scheidung. Oft geht es um erhebliche Werte wie Immobilien, Ersparnisse oder Unternehmensbeteiligungen.

Unsere Kanzlei sorgt für eine faire, klare und rechtlich fundierte Lösung, die Ihre wirtschaftliche Zukunft sichert.

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – ob Sie Vermögen schützen oder Ansprüche durchsetzen wollen.

Was wird bei der Vermögensaufteilung geteilt?

Eheliche Ersparnisse

Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde:

  • Immobilien
  • Sparbücher
  • Konten
  • Wertpapiere
  • Kryptowährungen
  • Beteiligungen
  • Lebensversicherungen (Rückkaufswert!)

Wir stellen sicher, dass dieses Vermögen vollständig erfasst und korrekt bewertet wird.

Eheliches Gebrauchsvermögen

Alles, was während der Ehe dem gemeinsamen Leben gedient hat:

  • Möbel
  • Haushaltsgegenstände
  • Fahrzeuge
  • Elektronik
  • Freizeit- & Sportgeräte

Besondere Themen bei Vermögensaufteilung

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Mietrechts:

Folgende Werte fallen regelmäßig nicht in die Aufteilung (Einzelfallprüfung erforderlich):

  • Voreigentum vor der Ehe
  • Erbschaften
  • Schenkungen
  • persönliche Gegenstände
  • Unternehmenssubstanz (nur eingeschränkt!)

Wir schützen Ihr Vorvermögen und stellen sicher, dass es nicht in eine unzulässige Aufteilung einfließt.

Immobilien sind meist der wertvollste, aber auch komplexeste Teil der Aufteilung:

  • Ehewohnung
  • geerbte Immobilien
  • Grundstücke
  • Zinshäuser
  • Ferienimmobilien
  • Unternehmensimmobilien

Wir klären:

  • Zugehörigkeit zum Aufteilungsvermögen
  • Bewertung
  • Wohnrechte & Nutzungsrechte
  • Verkauf, Übernahme oder Ausgleichszahlung

Wir sichern Ihren Immobilienwert – rechtlich und wirtschaftlich.

Auch Schulden sind meist aufzuteilen.

Wir prüfen:

  • gemeinschaftliche Kredite
  • alleinige Kredite für eheliche Zwecke
  • Kreditverträge
  • wirtschaftliche Verantwortung beider Ehepartner

 Wir verhindern, dass Sie für fremde Schulden haften müssen – oder setzen Ihren Anspruch auf Beteiligung durch.

Rechtssichere Lösungen bei der Vermögensaufteilung

Die Vermögensaufteilung zählt zu den konfliktträchtigsten Bereichen im Familienrecht und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Was wird nicht geteilt?

Folgende Werte fallen regelmäßig nicht in die Aufteilung (Einzelfallprüfung erforderlich):

  • Voreigentum vor der Ehe
  • Erbschaften
  • Schenkungen
  • persönliche Gegenstände
  • Unternehmenssubstanz (nur eingeschränkt!)

Wir schützen Ihr Vorvermögen und stellen sicher, dass es nicht in eine unzulässige Aufteilung einfließt.

Immobilien in der Vermögensaufteilung

Immobilien sind meist der wertvollste, aber auch komplexeste Teil der Aufteilung:

  • Ehewohnung
  • geerbte Immobilien
  • Grundstücke
  • Zinshäuser
  • Ferienimmobilien
  • Unternehmensimmobilien

Wir klären:

  • Zugehörigkeit zum Aufteilungsvermögen
  • Bewertung
  • Wohnrechte & Nutzungsrechte
  • Verkauf, Übernahme oder Ausgleichszahlung

Wir sichern Ihren Immobilienwert – rechtlich und wirtschaftlich.

Schulden & Kredite

Auch Schulden sind meist aufzuteilen.

Wir prüfen:

  • gemeinschaftliche Kredite
  • alleinige Kredite für eheliche Zwecke
  • Kreditverträge
  • wirtschaftliche Verantwortung beider Ehepartner

Wir verhindern, dass Sie für fremde Schulden haften müssen – oder setzen Ihren Anspruch auf Beteiligung durch.

Wie entscheiden Gerichte über die Vermögensaufteilung?

Das Gericht beurteilt:

  • Beitrag jedes Ehepartners zur Ehe
  • Kinderbetreuung
  • Haushaltsführung
  • Erwerbstätigkeit
  • finanziellen Beitrag
  • Mitwirkung am Vermögensaufbau
  • Dauer der Ehe
  • wirtschaftliche Situation nach der Scheidung

Wir entwickeln eine Strategie, die Ihre Beiträge klar und beweisbar darstellt.

FAQs

Grundsätzlich alles, was während der Ehe für das gemeinsame Leben angeschafft oder erspart wurde.

Nein. Wichtig sind Eigentumslage, Beiträge, Kinderinteressen und wirtschaftliche Umstände.

Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden, unterliegen in den meisten Fällen der Aufteilung.

Erbschaften fallen grundsätzlich nicht in die Aufteilung.

Oft durch Gutachten, Kontonachweise oder Bilanzanalysen.

Sofort bei Trennung – denn falsche Schritte am Anfang können später die Vermögensaufteilung massiv verschlechtern.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung zur Vermögensaufteilung

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