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Unterhalt
WPP

Ihr Anwalt für rechtssicheren Kindes- und Ehegattenunterhalt

Unterhalt ist einer der häufigsten Streitpunkte bei Trennung und Scheidung.

Ob es um den Unterhalt für Kinder, den Ehegattenunterhalt oder nachträgliche Anpassungen geht – eine falsche Berechnung oder unvollständige Information kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Unsere Kanzlei berät, berechnet und vertritt Sie in allen Unterhaltsfragen – sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen als auch bei der Abwehr überhöhter Ansprüche.

Wir schaffen Klarheit, sichern Ihre Ansprüche und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.

Ehegattenunterhalt
– wann besteht Anspruch?

Ehegattenunterhalt kann variieren, da unterschiedliche Szenarien bestehen:

  • Unterhalt während aufrechter Ehe
  • Unterhalt während des Scheidungsverfahrens
  • Unterhalt nach der Scheidung
  • Verschuldensabhängiger Unterhalt
  • Billigkeitsunterhalt
  • Unterhaltsverzicht
  • Befristeter oder unbefristeter Unterhalt

Wir prüfen:

  • Bedarf
  • Leistungsfähigkeit
  • Verschuldensfragen
  • Lebensverhältnisse während der Ehe
  • Erwerbsmöglichkeiten
  • Kinderbetreuung
  • krankheitsbedingte Einschränkungen

Wir sichern Ihre Ansprüche – oder wehren überzogene Unterhaltsforderungen ab.

Kindesunterhalt
– Anspruch, Berechnung & Anpassung

Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt.
Wir berechnen und prüfen:

  • Regelbedarf
  • Prozentmethode
  • Anrechnung von Familienbeihilfe und steuerlichen Entlastungen
  • Sonderbedarf (Nachhilfe, Zahnspange, Klassenfahrten, Therapien)
  • Höchstgrenzen („Playboygrenze“)
  • Betreuungsausgleich
  • Doppelresidenz
  • Neuberechnung bei Einkommensänderung

Für betreuende Eltern:
Wir setzen angemessenen Kindesunterhalt durch – schnell, klar und vollständig.

Für unterhaltspflichtige Eltern:
Wir schützen Sie vor überhöhten Forderungen und sorgen für korrekt berechnete Beträge.

Unterhaltsverfahren vor Gericht

Unsere Kanzlei übernimmt:

  • Berechnung & Vorbereitung
  • Antragstellung
  • Beweisanträge
  • Vergleichsverhandlungen
  • gerichtliche Vertretung

Wir vertreten Sie professionell, effizient und mit starker Verhandlungskompetenz.

Durchsetzung & Eintreibung von Unterhalt durch einen Anwalt

Bei ausständigem Unterhalt übernehmen wir:

  • Exekution
  • Pfändung von Einkommen oder Konten
  • Unterhaltsvorschussverfahren
  • Forderungsanmeldungen

Wir setzen ausständigen Unterhalt konsequent durch.

Anpassung von Unterhalt – Erhöhungen & Reduzierungen

Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich Lebensumstände ändern:

  • Einkommen steigt oder sinkt
  • Arbeitslosigkeit
  • Teilzeitarbeit nach Elternkarenz
  • Geburt weiterer Kinder
  • neue Partnerschaften, neuer Ehegatte
  • geänderte Bedürfnisse des Kindes

Unsere Kanzlei beantragt Erhöhungen oder setzt notwendige Reduktionen durch.

Beratungssituation Birgit Kaiblinger

FAQs

Nach der Prozentmethode, angepasst an Einkommen und Betreuungsanteil.

Ja – bei Einkommensänderungen oder besonderen Umständen ist eine Anpassung nötig.

Außergewöhnliche und notwendige Kosten (z. B. Zahnspange, Klassenfahrt).
Wir prüfen, ob Kosten ersatzfähig sind.

Grundsätzlich ja. Bei Verletzung der Offenlegungspflicht wird oft geschätzt – häufig zum Nachteil des Betroffenen.

Ja – wenn das Einkommen sinkt, neue Unterhaltspflichten entstehen (zB. durch weitere Kinder), neue Partnerschaften eingegangen werden oder besondere Umstände vorliegen.

Wir kümmern uns um notwendige Antragstellungen und/oder leiten die sofortige Exekution ein

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung im Unterhaltsrecht

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