Ihr Anwalt für rechtssicheren Kindes- und Ehegattenunterhalt
Unterhalt ist einer der häufigsten Streitpunkte bei Trennung und Scheidung.
Ob es um den Unterhalt für Kinder, den Ehegattenunterhalt oder nachträgliche Anpassungen geht – eine falsche Berechnung oder unvollständige Information kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Unsere Kanzlei berät, berechnet und vertritt Sie in allen Unterhaltsfragen – sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen als auch bei der Abwehr überhöhter Ansprüche.
Wir schaffen Klarheit, sichern Ihre Ansprüche und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.

Ehegattenunterhalt
– wann besteht Anspruch?
Ehegattenunterhalt kann variieren, da unterschiedliche Szenarien bestehen:
- Unterhalt während aufrechter Ehe
- Unterhalt während des Scheidungsverfahrens
- Unterhalt nach der Scheidung
- Verschuldensabhängiger Unterhalt
- Billigkeitsunterhalt
- Unterhaltsverzicht
- Befristeter oder unbefristeter Unterhalt
Wir prüfen:
- Bedarf
- Leistungsfähigkeit
- Verschuldensfragen
- Lebensverhältnisse während der Ehe
- Erwerbsmöglichkeiten
- Kinderbetreuung
- krankheitsbedingte Einschränkungen
Wir sichern Ihre Ansprüche – oder wehren überzogene Unterhaltsforderungen ab.
Kindesunterhalt
– Anspruch, Berechnung & Anpassung
Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt.
Wir berechnen und prüfen:
- Regelbedarf
- Prozentmethode
- Anrechnung von Familienbeihilfe und steuerlichen Entlastungen
- Sonderbedarf (Nachhilfe, Zahnspange, Klassenfahrten, Therapien)
- Höchstgrenzen („Playboygrenze“)
- Betreuungsausgleich
- Doppelresidenz
- Neuberechnung bei Einkommensänderung
Für betreuende Eltern:
Wir setzen angemessenen Kindesunterhalt durch – schnell, klar und vollständig.
Für unterhaltspflichtige Eltern:
Wir schützen Sie vor überhöhten Forderungen und sorgen für korrekt berechnete Beträge.
Unterhaltsverfahren vor Gericht
Unsere Kanzlei übernimmt:
- Berechnung & Vorbereitung
- Antragstellung
- Beweisanträge
- Vergleichsverhandlungen
- gerichtliche Vertretung
Wir vertreten Sie professionell, effizient und mit starker Verhandlungskompetenz.

Durchsetzung & Eintreibung von Unterhalt durch einen Anwalt
Bei ausständigem Unterhalt übernehmen wir:
- Exekution
- Pfändung von Einkommen oder Konten
- Unterhaltsvorschussverfahren
- Forderungsanmeldungen
Wir setzen ausständigen Unterhalt konsequent durch.
Anpassung von Unterhalt – Erhöhungen & Reduzierungen
Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich Lebensumstände ändern:
- Einkommen steigt oder sinkt
- Arbeitslosigkeit
- Teilzeitarbeit nach Elternkarenz
- Geburt weiterer Kinder
- neue Partnerschaften, neuer Ehegatte
- geänderte Bedürfnisse des Kindes
Unsere Kanzlei beantragt Erhöhungen oder setzt notwendige Reduktionen durch.

FAQs
Wie berechnet sich Kindesunterhalt?
Nach der Prozentmethode, angepasst an Einkommen und Betreuungsanteil.
Muss der Unterhalt immer neu berechnet werden?
Ja – bei Einkommensänderungen oder besonderen Umständen ist eine Anpassung nötig.
Was ist Sonderbedarf beim Unterhalt?
Außergewöhnliche und notwendige Kosten (z. B. Zahnspange, Klassenfahrt).
Wir prüfen, ob Kosten ersatzfähig sind.
Muss ich als Unterhaltspflichtiger alles offenlegen?
Grundsätzlich ja. Bei Verletzung der Offenlegungspflicht wird oft geschätzt – häufig zum Nachteil des Betroffenen.
Kann der Unterhalt reduziert werden?
Ja – wenn das Einkommen sinkt, neue Unterhaltspflichten entstehen (zB. durch weitere Kinder), neue Partnerschaften eingegangen werden oder besondere Umstände vorliegen.
Was, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt?
Wir kümmern uns um notwendige Antragstellungen und/oder leiten die sofortige Exekution ein