Ihr Anwalt für Obsorge und Kontaktrecht im Sinne des Kindeswohls
Bei Trennung oder Scheidung stehen Kinder regelmäßig im Zentrum aller Entscheidungen. Die Frage, wer welche Verantwortung übernimmt, wie die Betreuung geregelt wird und wie der Kontakt gestaltet wird, gehört zu den emotionalsten und rechtlich anspruchsvollsten Themen des Familienrechts.
Unsere Kanzlei vertritt Eltern mit Einfühlungsvermögen, Klarheit und konsequenter fachlicher Kompetenz.
Wir kämpfen für das Kindeswohl – und für Ihre Elternrechte.

Kontaktrecht – das Recht des Kindes auf beide Eltern
Das Kontaktrecht dient dem Ziel, dass Kinder eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen behalten.
Wir unterstützen Sie bei:
- Kontaktrechtsvereinbarungen
- Ausarbeitung klarer Wochen- und Ferienregelungen
- Übergabe- und Bringregelungen
- begleitete oder geschützte Kontakte
- Umgang bei Konflikten und Kommunikationsproblemen
- Anpassungen bei neuen Lebensumständen
- Verletzung oder Vereitelung des Kontaktrechts
Wir sorgen für praktikable und konfliktarme Lösungen.
Gemeinsame oder alleinige Obsorge?
In den überwiegenden Fällen besteht gemeinsame Obsorge.
In bestimmten Situationen kann jedoch eine alleinige Obsorge sinnvoll oder notwendig sein.
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- gemeinsamer Obsorge
- alleiniger Obsorge
- Entscheidungsbefugnissen (Schule, Medizin, Wohnortwechsel)
- Obsorgeänderungsverfahren
- einstweiliger Regelungen
Wichtig:
Das Gericht entscheidet immer nach dem Kindeswohl, nicht nach dem Wunsch der Eltern.
Wir geben Ihnen eine klare Einschätzung, welche Lösung realistisch und rechtlich durchsetzbar ist.

Doppelresidenz
Immer häufiger entscheiden Eltern sich für eine Doppelresidenz (50/50-Modell).
Wir beraten zu:
- rechtlichen Voraussetzungen
- Auswirkungen auf Unterhalt
- praktischer Gestaltung
- Erfolgsfaktoren & Fallstricke
- gerichtlicher Durchsetzung der Doppelresidenz
Wir prüfen, ob die Doppelresidenz für Ihr Kind sinnvoll und durchsetzbar ist.
Konfliktfälle bei Obsorge und Kontaktrecht
Typische Problemfälle:
- Kontaktrechtsvereitelung
- Falschbeschuldigungen
- Manipulation (Parent Alienation)
- Gefährdungsbehauptungen
- Umzug eines Elternteils (Inland / Ausland)
- Streit über Kindergarten / Schule
- medizinische Entscheidungen
- neue Partner & Familienkonstellationen
Wir übernehmen:
- Anträge auf Durchsetzung
- einstweilige Verfügungen
- schnelle gerichtliche Maßnahmen
- Kommunikation mit Institutionen
Wir greifen ein, wenn Eskalation droht oder bereits eingetreten ist.
Kindeswohl – der zentrale Maßstab
Das Gericht berücksichtigt u. a.:
- Bindungen des Kindes
- Kontinuität & Stabilität
- Erziehungsfähigkeit
- Betreuungskapazitäten
- Bereitschaft zur Kooperation
- schulische und soziale Integration
- mögliche Gefährdungen
- häusliche Gewalt
Unsere Kanzlei stellt sicher, dass Ihre Beziehung zum Kind fachlich überzeugend dargestellt wird.
FAQs
Kann Kontaktrecht verweigert werden?
Nur bei Gefahr für das Kindeswohl. In allen anderen Fällen ist eine Vereitelung rechtswidrig.
Was passiert, wenn ein Elternteil umzieht?
Wir klären, ob eine Zustimmung nötig ist oder ein gerichtlicher Antrag gestellt werden muss.
Wie wird die Betreuungszeit festgelegt?
Nach Alter des Kindes, Bindungen, Schulwegen, Arbeitszeiten der Eltern und Stabilität der Betreuungssituation.
Ist das Doppelresidenzmodell (50/50) immer möglich?
Nein – es hängt von der Kooperationsfähigkeit und der Lebenssituation der Eltern ab. Wir prüfen die Erfolgschancen.