Anwalt für Familienrecht – Ihre Kanzlei für Scheidung, Unterhalt, Obsorge & Vorsorge
Das Familienrecht gehört zu den sensibelsten Rechtsgebieten. Hier geht es nicht nur um juristische Fragen, sondern um Beziehungen, Existenzsicherung, Kinder und Zukunftsplanung.
Unsere Kanzlei begleitet Sie mit Erfahrung, Empathie und rechtlicher Kompetenz durch alle familienrechtlichen Themen – von der Scheidung über Unterhalt bis zu Obsorge, Kontaktrecht, Eheverträgen und Vorsorgevollmachten.
Wir vertreten Sie entschlossen, diskret und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Unsere
Schwerpunkte
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts – präzise, erfahren und lösungsorientiert.
Unsere Leistungen im Familienrecht
Scheidung – einvernehmliche und strittige Verfahren
Wir begleiten Sie rechtlich durch:
- einvernehmliche Scheidungen
- strittige Scheidungen
- Beratung zu Scheidungsfolgen
- Vermögensaufteilung
- Regelungen zu Unterhalt, Obsorge & Kontaktrecht
- Sicherstellung Ihrer Ansprüche
Wir setzen Ihre Rechte durch und sorgen für klare, realistische Lösungen.
Aufteilung des ehelichen Vermögens
Nach einer Scheidung stellt sich die Frage der Vermögensaufteilung:
- Immobilien
- eheliche Ersparnisse
- eheliches Gebrauchsvermögen
- Fahrzeuge
- Unternehmen/Unternehmensanteile
- Schulden & Kredite
Wir prüfen:
- Zugehörigkeit zum ehelichen Gebrauchsvermögen & Ersparnissen
- wirtschaftliche Auswirkungen
- Sonderfälle (Unternehmen, Erbschaften, Schenkungen, Voreigentum)
Als auf Familienrecht spezialisierte Anwälte entwickeln wir klare, faire und strategisch sinnvolle Aufteilungskonzepte.
Unterhalt – Kindes- und Ehegattenunterhalt
Wir vertreten Sie in allen Unterhaltsfragen:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Unterhaltsverzicht
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Unterhaltsneuberechnung / Anpassungen bei Einkommensänderungen
Wir sorgen für korrekte Unterhaltshöhen und setzen Ansprüche konsequent durch.
Obsorge & Kontaktrecht – das Wohl des Kindes im Mittelpunkt
Bei Trennungen stehen Kinder im Zentrum der rechtlichen Betrachtung.
Wir unterstützen Sie bei:
- gemeinsamer oder alleiniger Obsorge
- Kontaktrechtsregelungen
- Gefährdungsabklärungen
- gerichtlichen Obsorgeverfahren
- Regelungen zu Ferien, Feiertagen, Betreuung
- Durchsetzung bestehender Beschlüsse
Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen und behält dabei stets das Kindeswohl im Blick.
Eheverträge – rechtliche Klarheit noch vor der Ehe
Eheverträge schaffen weitgehend Sicherheit, können Konflikte verhindern und für klare Verhältnisse sorgen.
Ein Ehevertrag ist keine romantische Frage – sondern meist eine wirtschaftliche Entscheidung.
Vorsorgevollmachten & Erwachsenenvertretung
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie u. a. selbst:
- wer in medizinischen Fragen entscheidet,
- wer finanzielle Angelegenheiten regelt,
- wer im Ernstfall (= Vorsorgefall) für Sie handeln darf.
Wir übernehmen:
- Erstellung maßgeschneiderter Vorsorgevollmachten
- Registrierung im ÖZVV
- Vertretung bei Erwachsenenvertreterverfahren
Wir schaffen rechtliche Sicherheit für Sie und Ihre Familie.

Warum unsere Kanzlei im Familienrecht?
Wir bieten Ihnen:
- jahrelange Erfahrung in sensiblen Familienrechtsverfahren
- klare rechtliche Strategien
- sachliche, ruhige Kommunikation in Konfliktsituationen
- konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte
- Schutz Ihrer wirtschaftlichen Interessen
- Fokus auf das Kindeswohl bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten
- transparente Beratung & diskrete Betreuung
Wir stehen Ihnen in einer emotional herausfordernden Zeit als starker und verlässlicher Partner zur Seite.
FAQs
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Mit einem gemeinsamen Scheidungsvergleich. Wir erstellen und verhandeln diesen für Sie.
Was gehört zur Vermögensaufteilung?
Im Regelfall: Gebrauchsvermögen & Ersparnisse, nicht jedoch Erbschaften oder Voreigentum.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Nach Prozentsätzen, Bedarf und Leistungsfähigkeit. Unsere Kanzlei prüft alle relevanten Faktoren.
Gibt es gemeinsame Obsorge auch nach der Scheidung?
Ja – sehr häufig. Die Details werden individuell geregelt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Immer dann, wenn Vermögen, Immobilien oder Unternehmen geschützt werden sollen.
Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
Damit Sie selbst bestimmen, wer im Ernstfall (= Vorsorgefall) für Sie entscheiden darf.