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Vertretung im Verlassenschafts­verfahren
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Vertretung im Verlassenschaftsverfahren – Ihr Rechtsanwalt für Erbantritt, Nachlasssicherung & Streitfälle

Nach einem Todesfall führt das Bezirksgericht gemeinsam mit dem Gerichtskommissär (Notar) ein Verlassenschaftsverfahren durch. Dieses Verfahren dient der Feststellung, wer Erbe ist, wie groß der Nachlass ist und wie er verteilt wird.

Oft geht es dabei um erhebliche Vermögenswerte:

  • Immobilien
  • Bankguthaben
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Wertpapiere
  • Sparbücher
  • Lebensversicherungen
  • Verbindlichkeiten und Schulden

Unsere Kanzlei vertritt Sie im gesamten Verfahren – von der Erbantrittserklärung über die Vermögenserhebung bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Wir schützen Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren – kompetent, durchsetzungsstark und diskret.

Prüfung von Testamenten und Erbvereinbarungen

Wir prüfen:

  • Wirksamkeit
  • Formgültigkeit
  • Auslegung bei unklaren Formulierungen
  • Erbunwürdigkeit
  • Enterbungsgründe
  • Täuschung, Irrtum oder Drohung
  • Testamentsergänzung durch frühere Dokumente

Sollte ein Testament streitanfällig oder ungültig sein, beraten wir Sie über:

  • Gerichtliche Durchsetzung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteilsklage

Wir schützen Ihre Position – ob Sie ein Testament verteidigen oder anfechten möchten.

Anmeldung und Sicherung Ihrer Erbrechte

Wir übernehmen:

  • Kontakt mit dem Gerichtskommissär
  • Anmeldung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter
  • Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Geltendmachung und Sicherung Ihrer Ansprüche
  • Klärung, ob Sie ausschlagen oder erben sollten (Haftungsfragen!)

Viele Personen wissen nicht, dass sie die Erbenhaftung beachten müssen.

Wir prüfen für Sie:

  • Nachlassübersicht
  • Schuldenlage
  • Haftungsrisiken (auch für Unternehmer)

Wir vermeiden, dass Sie unbewusst Schulden oder Risiken übernehmen.

Erbantrittserklärungen – bedingt, unbedingt oder ausschlagen?

Wir prüfen sorgfältig, welche Form der Erbantrittserklärung sinnvoll ist:

  • bedingter Erbantritt (Haftung nur mit dem Nachlass)
  • unbedingter Erbantritt (volle Haftung)
  • Erbausschlagung

Dies ist besonders wichtig bei:

  • unbekannter Schuldenlage
  • Immobilien mit Altlasten
  • Unternehmensbeteiligungen
  • überschuldeten Nachlässen
  • komplexen Vermögensstrukturen

Wir verhindern, dass Sie ungewollt persönliche Haftung übernehmen.

Durchsetzung und Abwehr von Forderungen

Wir übernehmen die Vertretung bei:

  • Pflichtteilsansprüchen
  • Pflichtteilsergänzung
  • Vermächtnisforderungen
  • Schulden des Erblassers
  • Pfandrechten & Sicherheiten
  • Ausgleichsansprüchen

Wir verteidigen Ihre Rechte – ob Sie Forderungen stellen oder abwehren müssen.

Vermögenserhebung & Nachlassbewertung

Wir klären vollständig:

  • Bankguthaben, Wertpapiere, Sparbücher
  • Immobilien und Grundstückswert (Grundstückswert, Verkehrswert)
  • Unternehmenswert
  • Lebensversicherungen
  • bewegliches Vermögen
  • Forderungen gegen Dritte
  • Schenkungen des Erblassers (Pflichtteilsergänzung!)
  • Verbindlichkeiten

Unsere Kanzlei arbeitet bei Bedarf mit:

  • Sachverständigen
  • Steuerberatern
  • Buchsachverständigen

zusammen.

Wir sorgen für eine vollständige und transparente Nachlassdarstellung.

Rechtsanwalt Mag. Mark Rammelmüller in Beratungssystem

Warum eine anwaltliche Vertretung im Verlassenschaftsverfahren wichtig ist

Ein Verlassenschaftsverfahren wirkt oft formal und „einfach“, ist es aber nicht.
Vorsicht ist geboten:

  • falscher Erbantritt (Haftungsfalle!)
  • fehlende Vermögenserhebung
  • Übersehen von Pflichtteilen
  • Überbewertung oder Unterbewertung von Nachlassvermögen
  • Anerkennung ungültiger Testamente
  • fehlerhafte Annahme oder Ausschlagung

Wir sorgen dafür, dass Sie keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile erleiden.

FAQs

Damit erklären Sie, ob Sie den Nachlass annehmen und in welchem Ausmaß.
Wir beraten, ob bedingter oder unbedingter Antritt sinnvoll ist.

Nein. Man kann ausschlagen oder „bedingt erben“, um die Haftung zu begrenzen.

Wir prüfen es, fechten es an oder verteidigen seine Gültigkeit.

Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten oder Jahren.

Wir vertreten Sie in Verhandlungen oder führen notfalls eine Klage.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Verlassenschaftsverfahren

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