Vertretung im Verlassenschaftsverfahren – Ihr Rechtsanwalt für Erbantritt, Nachlasssicherung & Streitfälle
Nach einem Todesfall führt das Bezirksgericht gemeinsam mit dem Gerichtskommissär (Notar) ein Verlassenschaftsverfahren durch. Dieses Verfahren dient der Feststellung, wer Erbe ist, wie groß der Nachlass ist und wie er verteilt wird.
Oft geht es dabei um erhebliche Vermögenswerte:
- Immobilien
- Bankguthaben
- Unternehmensbeteiligungen
- Wertpapiere
- Sparbücher
- Lebensversicherungen
- Verbindlichkeiten und Schulden
Unsere Kanzlei vertritt Sie im gesamten Verfahren – von der Erbantrittserklärung über die Vermögenserhebung bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Wir schützen Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren – kompetent, durchsetzungsstark und diskret.

Prüfung von Testamenten und Erbvereinbarungen
Wir prüfen:
- Wirksamkeit
- Formgültigkeit
- Auslegung bei unklaren Formulierungen
- Erbunwürdigkeit
- Enterbungsgründe
- Täuschung, Irrtum oder Drohung
- Testamentsergänzung durch frühere Dokumente
Sollte ein Testament streitanfällig oder ungültig sein, beraten wir Sie über:
- Gerichtliche Durchsetzung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteilsklage
Wir schützen Ihre Position – ob Sie ein Testament verteidigen oder anfechten möchten.
Anmeldung und Sicherung Ihrer Erbrechte
Wir übernehmen:
- Kontakt mit dem Gerichtskommissär
- Anmeldung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter
- Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Geltendmachung und Sicherung Ihrer Ansprüche
- Klärung, ob Sie ausschlagen oder erben sollten (Haftungsfragen!)
Viele Personen wissen nicht, dass sie die Erbenhaftung beachten müssen.
Wir prüfen für Sie:
- Nachlassübersicht
- Schuldenlage
- Haftungsrisiken (auch für Unternehmer)
Wir vermeiden, dass Sie unbewusst Schulden oder Risiken übernehmen.
Erbantrittserklärungen – bedingt, unbedingt oder ausschlagen?
Wir prüfen sorgfältig, welche Form der Erbantrittserklärung sinnvoll ist:
- bedingter Erbantritt (Haftung nur mit dem Nachlass)
- unbedingter Erbantritt (volle Haftung)
- Erbausschlagung
Dies ist besonders wichtig bei:
- unbekannter Schuldenlage
- Immobilien mit Altlasten
- Unternehmensbeteiligungen
- überschuldeten Nachlässen
- komplexen Vermögensstrukturen
Wir verhindern, dass Sie ungewollt persönliche Haftung übernehmen.

Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
Wir übernehmen die Vertretung bei:
- Pflichtteilsansprüchen
- Pflichtteilsergänzung
- Vermächtnisforderungen
- Schulden des Erblassers
- Pfandrechten & Sicherheiten
- Ausgleichsansprüchen
Wir verteidigen Ihre Rechte – ob Sie Forderungen stellen oder abwehren müssen.
Vermögenserhebung & Nachlassbewertung
Wir klären vollständig:
- Bankguthaben, Wertpapiere, Sparbücher
- Immobilien und Grundstückswert (Grundstückswert, Verkehrswert)
- Unternehmenswert
- Lebensversicherungen
- bewegliches Vermögen
- Forderungen gegen Dritte
- Schenkungen des Erblassers (Pflichtteilsergänzung!)
- Verbindlichkeiten
Unsere Kanzlei arbeitet bei Bedarf mit:
- Sachverständigen
- Steuerberatern
- Buchsachverständigen
zusammen.
Wir sorgen für eine vollständige und transparente Nachlassdarstellung.

Warum eine anwaltliche Vertretung im Verlassenschaftsverfahren wichtig ist
Ein Verlassenschaftsverfahren wirkt oft formal und „einfach“, ist es aber nicht.
Vorsicht ist geboten:
- falscher Erbantritt (Haftungsfalle!)
- fehlende Vermögenserhebung
- Übersehen von Pflichtteilen
- Überbewertung oder Unterbewertung von Nachlassvermögen
- Anerkennung ungültiger Testamente
- fehlerhafte Annahme oder Ausschlagung
Wir sorgen dafür, dass Sie keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile erleiden.
FAQs
Was ist eine Erbantrittserklärung?
Damit erklären Sie, ob Sie den Nachlass annehmen und in welchem Ausmaß.
Wir beraten, ob bedingter oder unbedingter Antritt sinnvoll ist.
Muss ich bei Schulden erben?
Nein. Man kann ausschlagen oder „bedingt erben“, um die Haftung zu begrenzen.
Was, wenn ein Testament zweifelhaft ist?
Wir prüfen es, fechten es an oder verteidigen seine Gültigkeit.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?
Je nach Komplexität zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten oder Jahren.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Wir vertreten Sie in Verhandlungen oder führen notfalls eine Klage.