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Testamente, Vermächtnisse & Erbverträge
WPP

Ihre Kanzlei für Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge

Eine klare, rechtssichere und durchdachte Nachlassplanung verhindert Streitigkeiten, schützt Familienvermögen und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird.

Unsere Kanzlei erstellt Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge, die klar, eindeutig und rechtlich unangreifbar formuliert sind.

Wir beraten Sie umfassend zu Pflichtteil, Vermögensstruktur, Schenkungen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Ein professionell gestaltetes Testament schützt Ihre Liebsten – und Ihren letzten Willen.

Beratungssituation Birgit Kaiblinger

Testamente
– klar, eindeutig und rechtlich gültig

Wir erstellen:

  • Einzeltestamente
  • Gemeinschaftliche Testamente (Ehegatten)

Wir übernehmen zusätzlich:

  • Registrierung im Testamentsregister
  • Aufbewahrung nach Wunsch
  • fortlaufende Aktualisierung bei Lebensänderungen

Wir verhindern Formfehler und sorgen für ein gerichtsfestes, eindeutiges Testament.

Vermächtnisse – zielgenaue Zuwendungen

Ein Vermächtnis ist eine spezielle Zuwendung – z. B. ein bestimmter Gegenstand, eine Geldsumme, ein Schmuckstück, eine Immobilie oder ein Nutzungsrecht.

Vermächtnisse eignen sich ideal, wenn Sie:

  • bestimmte Personen gezielt bedenken möchten
  • Gegenstände mit persönlichem Wert weitergeben möchten
  • ein Nachlassobjekt nicht in die Gemeinschaft einfließen soll
  • Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden wollen

Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche eindeutig und ohne Streitpotenzial umgesetzt werden.

Erbverträge – vertraglich bindende Nachlassregelungen

Ein Erbvertrag ist eine besonders starke Form der Nachlassgestaltung.
Er ist rechtlich bindend, kann nicht einseitig widerrufen werden und bedarf einer besonderen Form (Notariatsakt).

Wir gestalten Erbverträge so, dass sie wirksam, eindeutig und dauerhaft bindend sind.

FAQs

Ja – aber nur, wenn es vollständig handschriftlich und unterschrieben ist. Typische Fehler führen oft zur Ungültigkeit.

Professionelle Testamente sind klar, eindeutig und rechtlich unangreifbar.

Eine gezielte Zuwendung eines bestimmten Gegenstands oder Rechts an eine Person, ohne diese automatisch zur Erbin zu machen.

Ein Testament ist einseitig widerrufbar.
Ein Erbvertrag ist zweiseitig, bindend und kann nicht einseitig aufgehoben werden.

Vollständiger Ausschluss ist grundsätzlich nur durch Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich.
Aber man kann Pflichtteile gestalten oder reduzieren.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Testamente, Vermächtnisse & Erbverträge

Ob Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag – wir klären Ihre Möglichkeiten und schaffen rechtliche Sicherheit.

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