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Feststellung des Erbrechts, Erbschafts­klage & Pflichtteils­klage
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Feststellung des Erbrechts, Erbschaftsklage & Pflichtteilsklage – Ihre Kanzlei für die gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Erbrechtliche Streitigkeiten gehören zu den komplexesten und emotionalsten Verfahren im Zivilrecht.

Unsere Kanzlei vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Angehörige konsequent und kompetent bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Oft geht es um Vermögen in erheblicher Höhe – Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Schenkungen der letzten Jahre.

Wir setzen Ihre erbrechtlichen Ansprüche vor Gericht durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.

Erbschaftsklage – Herausgabe von Nachlassvermögen

Die Erbschaftsklage ermöglicht es einer Person mit besserem oder gleichwertigem Erbrecht, auch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gegen den vermeintlichen Erben vorzugehen und die Herausgabe der Erbschaft oder des ihrer Berechtigung entsprechenden Teils zu verlangen.

Unsere Kanzlei setzt die Herausgabe von Vermögenswerten konsequent durch.

Feststellung des Erbrechts – Wer ist der wahre Erbe?

Typische Fälle:

  • Anfechtung eines Testaments
  • Zweifel an der Gültigkeit (Formfehler, fehlende Testierfähigkeit)
  • Verdacht auf Täuschung, Drohung, Zwang
  • mehrere Testamente mit widersprüchlichen Regelungen
  • Erbunwürdigkeit (z. B. schwere Verfehlungen gegen den Erblasser)
  • Streit über Auslegung einer letztwilligen Verfügung

Wir klären:

  • ob ein Testament gültig ist
  • wer rechtlich Erbe ist
  • wie der letzte Wille auszulegen ist
  • ob ein Erbrecht besteht oder nicht

Wir schützen Ihre Erbenstellung – gerichtlich und außergerichtlich.

Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Unsere Kanzlei vertritt ebenso Erben, die sich gegen überhöhte oder unberechtigte Forderungen wehren müssen.
Wir prüfen:

  • Schenkungsanrechnung
  • Berechnungsfehler beim Pflichtteil
  • Verjährung
  • unzutreffende Testamentinterpretationen
  • fehlende Anspruchsberechtigung
  • unklare oder unrichtige Bewertungen des Nachlasses
  • unzulässige Forderungen von Angehörigen

Wir verteidigen Ihr Erbe – entschlossen und mit klarer Strategie.

Pflichtteilsklage – Durchsetzung des gesetzlichen Mindestanspruchs

Pflichtteilsberechtigte (meist insb. Kinder und Ehepartner) haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass.

Eine Pflichtteilsklage ist notwendig, wenn:

  • der Pflichtteil nicht bezahlt wird
  • der Nachlass falsch bewertet wurde
  • Erben Schenkungen verschweigen
  • der Erbe die Zahlung verzögert
  • Vermögen „verschoben“ wurde, um Pflichtteil zu umgehen
  • Vermächtnisse oder Erbquoten den Pflichtteil verletzen

Wir übernehmen:

  • Pflichtteilsberechnung
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen Schenkungen
  • gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteils

Wir sorgen dafür, dass Ihnen Ihr gesetzlicher Anspruch vollständig zukommt.

FAQs

Die Erbschaftsklage ist im § 823 ABGB geregelt und ermöglicht es einer Person mit besserem oder gleichwertigem Erbrecht, auch nach erfolgter Einantwortung gegen den vermeintlichen Erben vorzugehen und die Herausgabe der Erbschaft oder des ihrer Berechtigung entsprechenden Teils zu verlangen.

Für die Erhebung einer Pflichtteilsklage gilt in Österreich eine zweistufige Verjährungsfrist gemäß:

  1. Dreijährige subjektive Frist: Der Pflichtteilsanspruch muss binnen drei Jahren ab Kenntnis der für das Bestehen des Anspruchs maßgebenden Tatsachen gerichtlich geltend gemacht werden.
  2. Dreißigjährige objektive Frist: Unabhängig von der Kenntnis verjähren Pflichtteilsansprüche spätestens 30 Jahre nach dem Tod des Verstorbenen.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gewährleisteter Mindestanteil am Nachlass eines Verstorbenen, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht.

Nach § 759 ABGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte dessen, was dem Pflichtteilsberechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Zunächst muss also der gesetzliche Erbteil ermittelt werden, bevor daraus der Pflichtteil berechnet werden kann.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Erbrecht

Wir nehmen uns Zeit für Ihr erbrechtliches Anliegen und beraten Sie persönlich und vertraulich.

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