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Erbrechtliche Beratung
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Erbrechtliche Beratung – klare Strategien für Vermögen, Familie & Nachfolge

Das Erbrecht ist ein sensibles und zugleich komplexes Rechtsgebiet, in dem es um Vermögen, Immobilien, Familienfrieden und die Durchsetzung von Ansprüchen geht.

Eine fundierte rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei Wetzl Pfeil & Partner Rechtsanwälte verhindert Streitigkeiten, schützt Vermögen und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche im Todesfall tatsächlich respektiert werden.

Wir beraten Sie umfassend, individuell und mit höchster fachlicher Kompetenz.

Unsere Leistungen der erbrechtlichen Beratung

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen des Erbrechts – von der Vorsorge und Nachlassgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir erklären verständlich:

  • wer gesetzlich erbt
  • in welcher Reihenfolge
  • in welchen Quoten
  • welche Rechte Ehepartner und Lebensgefährten haben
  • wann ein Testament notwendig ist
  • wie Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen sind

Wir schaffen Klarheit, damit Sie wissen, welche Regelungen ohne eigenes Zutun gelten würden.

Das Pflichtteilsrecht ist oft Auslöser von familiären Streitigkeiten.
Wir beraten zu:

  • Pflichtteilshöhe
  • Anspruchsberechtigten
  • Berechnung inkl. Schenkungsanrechnung
  • Pflichtteilsverzicht
  • Pflichtteilsergänzungsklagen
  • Reduzierung oder Gestaltung der Pflichtteilsansprüche

Wir entwickeln Strategien, um den Pflichtteil zu optimieren oder zu minimieren.

Eine gute erbrechtliche Planung schützt:

  • Immobilienvermögen
  • Familienvermögen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Sparguthaben & Wertpapiere
  • Vermögensstrukturen im In- und Ausland

Wir erstellen maßgeschneiderte Konzepte:

Wir sorgen dafür, dass Ihr Vermögen in die gewünschten Hände gelangt.

Besonders im Bereich von:

  • Familienunternehmen
  • KMU
  • Landwirtschaft
  • Immobiliengesellschaften

kommt der erbrechtlichen Planung entscheidende Bedeutung zu.

Wir beraten zu:

  • Abfindungsregelungen
  • Absicherung einzelner Familienmitglieder
  • Erhaltung der Unternehmensfortführung
  • Haftungsfragen
  • Gestaltung von Übergabe- und Nachfolgekonzepten

Unsere Kanzlei verbindet erbrechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis.

Hier bestehen besondere Risiken:

  • mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen
  • neue Partner
  • Doppelpflichtteile
  • Konfliktpotenzial zwischen Stiefkindern und leiblichen Kindern

Wir erstellen klare, faire und rechtssichere Lösungen, die Konflikte vermeiden.

Auch wenn Österreich (aktuell) keine Erbschafts- und Schenkungssteuer hat, sind dennoch relevant:

  • Grunderwerbsteuer
  • steuerliche Auswirkungen von Unternehmensübertragungen
  • Schenkungen an Kinder
Beratungssituation Birgit Kaiblinger

Warum erbrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt wichtig ist

Fehlerhafte oder missverständliche Regelungen führen zu:

  • Pflichtteilsprozessen
  • Erbstreitigkeiten
  • ungewollten Vermögensverschiebungen
  • Ungültigkeit von Testamenten
  • Benachteiligung bestimmter Familienmitglieder

Unsere Kanzlei sorgt für rechtssichere, klare und vollständige Gestaltung.

FAQs

Formal – wenn die Formvorschriften erfüllt sind – ja – aber oft entstehen dadurch Auslegungskonflikte. Wir gestalten rechtssichere Testamente ohne Zweideutigkeit.

Durch klare, verständliche und juristisch korrekte Regelungen.

Seit dem Inkrafttreten des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 am 01.01.2017 hat der Lebensgefährte erstmals Eingang ins österreichische Erbrecht gefunden. Anders als Ehegatten oder eingetragene Partner sind Lebensgefährten jedoch nicht im Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen enthalten.

Lebensgefährten haben gemäß § 748 ABGB ein sogenanntes „außerordentliches gesetzliches Erbrecht“. Dieses kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn:

  1.  Kein gesetzlicher Erbe zur Verlassenschaft gelangt
  2. Kein Vertragserbe, Testamentserbe, Ersatzerbe oder Transmissar vorhanden ist
  3. Die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers aufrecht war

Pflichtteilsansprüche können reduziert werden, wenn spezifische Voraussetzungen vorliegen.

z. B.: Der Erblasser kann den Pflichtteil durch eine letztwillige Verfügung auf die Hälfte reduzieren, wenn zwischen ihm und dem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod kein familiäres Naheverhältnis bestanden hat.

Voraussetzungen für die Pflichtteilsminderung:

  • Das familiäre Naheverhältnis hat über einen längeren Zeitraum gefehlt
  • In der Eltern-Kind-Beziehung gilt als „längerer Zeitraum“ mindestens 20 Jahre
  • Die Minderung muss letztwillig (Testament, Kodizill) angeordnet werden, kann aber auch stillschweigend durch Übergehung erfolgen

Wichtige Einschränkung: Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht dem Erblasser nicht zu, wenn er selbst den Kontakt grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.

Kontaktieren Sie uns für Ihre erbrechtliche Beratung

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