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Erbrecht
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Erbrecht – Ihre Kanzlei für Vorsorge, Nachfolge & Durchsetzung von Ansprüchen

Das Erbrecht regelt, was im Todesfall mit Vermögen, Immobilien, Unternehmen und Rechten geschieht. Es ist ein sensibles Rechtsgebiet, in dem nicht nur wirtschaftliche, sondern auch familiäre und emotionale Fragen eine große Rolle spielen.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen erbrechtlichen Themen – von der Erstellung eines rechtssicheren Testaments bis zur Vertretung in komplexen Streitigkeiten über Pflichtteils- oder Erbrechtsansprüche.

Wir schützen Ihr Vermögen, Ihre Rechte und Ihren letzten Willen – klar, durchsetzungsstark und mit höchster Diskretion.

Unsere Leistungen im Erbrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen des Erbrechts – von der Vorsorge und Nachlassgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Eine fundierte erbrechtliche Beratung verhindert Konflikte und sorgt für eine geregelte Vermögensnachfolge.

Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • gesetzlicher Erbfolge
  • Testament & Vermächtnisgestaltung
  • Pflichtteilsrecht & Pflichtteilsverzicht
  • Erbverträgen
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Unternehmens- und Betriebsnachfolge
  • Übergabe von Immobilien
  • Enterbungsgründen
  • Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für:

  • Familienvermögen
  • Immobilienportfolios
  • Unternehmen & KMU
  • landwirtschaftliche Betriebe
  • große Vermögenswerte
  • unübersichtliche Familienkonstellationen

Wir sorgen für klare, rechtssichere und konfliktvermeidende Gestaltung.

Nach einem Todesfall führt das Gericht ein Verlassenschaftsverfahren durch.

Dieses Verfahren ist oft komplex, besonders wenn mehrere Erben oder strittige Vermögenswerte betroffen sind.

Unsere Kanzlei übernimmt:

  • Anmeldung als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter
  • Prüfung von Testamenten
  • Erbantrittserklärungen
  • Vertretung gegenüber Gerichtskommissär und Gericht
  • Sicherung von Immobilien & Vermögenswerten
  • Abwehr oder Durchsetzung von Forderungen
  • Streitigkeiten zwischen Miterben

Wir begleiten Sie rechtlich durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren – sicher, effizient und konsequent.

Streitigkeiten im Erbrecht sind besonders konfliktträchtig. Wir vertreten Sie in allen erbrechtlichen Prozessen:

Feststellung des Erbrechts

wenn strittig ist, wer Erbe ist oder ob ein Testament gültig ist.

Erbschaftsklage

gegen Dritte, die Nachlassgegenstände oder Vermögen unrechtmäßig halten.

Pflichtteilsklage

zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Wir klären:

  • Gültigkeit von Testamenten
  • Erbunwürdigkeit
  • Anfechtungsgründe (Irrtum, Drohung, Täuschung)
  • verdeckte oder vorweggenommene Schenkungen
  • Schenkungspflichtteilsanrechnung
  • Schenkungspflichtteilsergänzung
  • Streitigkeiten in Erbengemeinschaften

Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch oder schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.

Fehlerhafte Testamente führen zu Prozessen.
Ein professionelles Testament sorgt für:

  • klare Erbfolgeregelung
  • Ausschluss unerwünschter Erben
  • Absicherung des Partners
  • Vermögensweitergabe nach Wunsch
  • Vermeidung von Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Schutz von Immobilien & Unternehmen

Wir erstellen:

Testamente

(individuell, klar formuliert, formgültig und gerichtsfest)

Vermächtnisse

(z. B. für bestimmte Gegenstände, Immobilien, Geldbeträge)

Erbverträge

(für Ehepaare oder langfristige Vermögensplanung)

Wir übernehmen zudem:

  • Beratung zu enterbungsrelevanten Gründen
  • Pflichtteilsminimierung
  • Gestaltung komplexer Unternehmensnachfolgen
  • Registrierung des Testaments

Ein von unserer Kanzlei erstelltes Testament ist rechtssicher, klar formuliert und nach Ihrem Willen gestaltet.

FAQs

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wir erklären, wer was erbt und wann ein Testament notwendig ist.

Ja, aber nur bei gesetzlichen Gründen (z. B. schwere Verfehlungen). Wir prüfen, ob eine Enterbung möglich ist.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gewährleisteter Mindestanteil am Nachlass eines Verstorbenen, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht.

Nach § 759 ABGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte dessen, was dem Pflichtteilsberechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Zunächst muss also der gesetzliche Erbteil ermittelt werden, bevor daraus der Pflichtteil berechnet werden kann.

Ja – wenn es vollständig handschriftlich und unterschrieben ist.
Professionelle Beratung verhindert jedoch Formfehler.

Wir interpretieren es rechtlich, fechten es an oder verteidigen seine Gültigkeit.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Erbrecht

Wir nehmen uns Zeit für Ihr erbrechtliches Anliegen und beraten Sie persönlich und vertraulich.

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