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Arbeitsvertrags­recht
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Arbeitsvertragsrecht – Ihre Kanzlei für rechtssichere Arbeitsverträge

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines geordneten Arbeitsverhältnisses.
Fehler oder fehlende Regelungen führen später häufig zu Streit über Kündigung, Entgelt, Arbeitszeit oder Wettbewerbsverbote.

Wir  beraten und vertreten Sie bei:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Angestelltenverträgen, Arbeiterverträgen, freien Dienstverträgen
  • leitenden Angestellten & Geschäftsführervereinbarungen
  • All-in-Verträgen & Pauschalentgeltvereinbarungen
  • Konkurrenzklauseln & Nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Versetzungsklauseln, Zielvereinbarungen, Boni
  • Homeoffice- und Telearbeitregeln
  • Vertragsanpassungen, Ergänzungen & Aufhebungsvereinbarungen

Unsere Kanzlei stellt sicher, dass Ihr Arbeitsvertrag klar, vollständig und rechtlich einwandfrei ist.

FAQs

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung gegen Entgelt verpflichtet. Er kann schriftlich, mündlich oder schlüssig (konkludent) zustande kommen.

Nein, ein Arbeitsvertrag ist auch ohne Schriftform gültig. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, unverzüglich einen Dienstzettel auszuhändigen, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Dieser enthält die wesentlichen Rechte und Pflichten.

Ja. Eine Probezeit kann vereinbart werden und beträgt maximal einen Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gelöst werden – Ausnahme bestehen.

Ja, Arbeitsverträge können befristet abgeschlossen werden. Mehrere aufeinanderfolgende Befristungen sind jedoch nur eingeschränkt zulässig. Bei missbräuchlicher Kettenbefristung kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Die Kündigungsfristen hängen ab von:

  • der Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • vertraglichen Vereinbarungen
  • Kollektivvertrag

Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung zum Arbeitsvertragsrecht

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