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Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht – Ihre Kanzlei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet in Österreich.
Es regelt die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, vom Vertragsabschluss über die laufende Beschäftigung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – präzise, strategisch und lösungsorientiert.

Wir unterstützen Sie in:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • unrechtmäßigen Kündigungen und Entlassungen
  • Ansprüchen auf Entgelt, Überstunden, Zulagen
  • Urlaubsansprüchen
  • Arbeitszeitrecht
  • Wettbewerbsverboten & Konkurrenzklauseln
  • betriebliche Konflikte & Mobbing
  • Abmahnungen
  • Gleichbehandlung & Diskriminierung

Wir setzen Ihre Rechte im Arbeitsrecht konsequent durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

FAQs

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung gegen Entgelt verpflichtet. Er kann schriftlich, mündlich oder schlüssig (konkludent) zustande kommen.

Nein, ein Arbeitsvertrag ist auch ohne Schriftform gültig. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, unverzüglich einen Dienstzettel auszuhändigen, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Dieser enthält die wesentlichen Rechte und Pflichten.

Ja. Eine Probezeit kann vereinbart werden und beträgt maximal einen Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gelöst werden – Ausnahme bestehen.

Ja, Arbeitsverträge können befristet abgeschlossen werden. Mehrere aufeinanderfolgende Befristungen sind jedoch nur eingeschränkt zulässig. Bei missbräuchlicher Kettenbefristung kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Die Kündigungsfristen hängen ab von:

  • der Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • vertraglichen Vereinbarungen
  • Kollektivvertrag

Ja. Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie sozialwidrigsittenwidrigdiskriminierend oder motivwidrig ist.
Auch Schwangere, Arbeitnehmer in Karenz, ältere Dienstnehmer und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz.

Wir prüfen, ob eine Kündigungsanfechtung Erfolg verspricht.

Eine Entlassung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Vertrauensbruch, strafbare Handlung, massive Pflichtverletzung).
Liegt kein solcher Grund vor oder wurde die Entlassung zu spät ausgesprochen, können wir Schadenersatz, Abfertigung und Entgeltansprüche durchsetzen.

Unsere Kanzlei prüft, ob die Entlassung gerechtfertigt war.

Auch bei All-in-Verträgen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das Entgelt alle Überstunden korrekt abdeckt. Ist das nicht der Fall, bestehen Nachzahlungsansprüche, oft über mehrere Jahre.

Wir prüfen die Wirksamkeit und Reichweite von All-in-Klauseln.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Arbeitsrecht

Wir widmen uns Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen mit der nötigen Zeit, persönlicher Beratung und höchster Vertraulichkeit.

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