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Schadenersatz
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Anwalt für Schadenersatzrecht – Ansprüche erfolgreich durchsetzen und abwehren

Ein Unfall, ein Fehler, ein Moment der Unachtsamkeit – und schon steht die Frage im Raum:

Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Das Schadenersatzrecht ist eines der zentralen Gebiete des Privatrechts und betrifft nahezu jede Lebenssituation – von Verkehrsunfällen über ärztliche Behandlungsfehler bis zu Vertragsverletzungen.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als auch in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Als Anwälte für Schadenersatz vertreten wir Privatpersonen, Unternehmen und Versicherungen gleichermaßen – mit strategischer Präzision, Sachverstand und juristischer Konsequenz.

Unsere
Expertise im Schadenersatzrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Schadenersatzrechts – vom ersten Schadensereignis, Abstimmung mit Versicherungen bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Personenschäden

(Schmerzengeld, Verdienstentgang, Pflegekosten, Heilbehelfe)

Sachschäden

(Fahrzeug, Gebäude, Eigentum, Tiere)

Vermögensschäden

(Vertragsverletzungen, Betrug, Cyber-Schäden)

Haftungsrecht

(Verkehrsunfälle, Berufshaftung, Produkthaftung)

Arzthaftung und Behandlungsfehler

Amtshaftung und Versicherungsrechtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Wir kämpfen für Ihr Recht – ob Sie Schaden erlitten haben oder sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen müssen.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Wenn Sie durch das Verschulden eines anderen einen Schaden erlitten haben, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu.

Dazu zählen Schmerzengeld, Verdienstentgang, Ersatz von Behandlungskosten, Reparaturkosten, Pflegeaufwand und Sachschäden.

Wir übernehmen für Sie:

  • Ermittlung des Haftungsgrundes
  • Feststellung des entstandenen Schadens
  • Berechnung von Schmerzengeld
  • Verhandlung mit Versicherungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen außergerichtlich und gerichtlich

Wir setzen Ihre Ansprüche effektiv durch – mit Erfahrung, medizinischem Verständnis und Verhandlungsgeschick.

Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen

Ebenso vertreten wir Privatpersonen, Unternehmen, Ärzte und Versicherungen, die mit überhöhten oder unbegründeten Schadenersatzforderungen konfrontiert sind.

Unsere Aufgaben:

  • Prüfung der Haftungsvoraussetzungen
  • Analyse der Beweislage und Gegenbeweise
  • Abwehr von Klagen und einstweiligen Verfügungen
  • Verhandlung mit Anspruchstellern
  • Beratung zu Regressansprüchen und Mitverschulden

Wir verteidigen Sie konsequent gegen ungerechtfertigte Forderungen – sachlich, fundiert und effizient.

Versicherungsrechtliche Dimension

In vielen Schadenersatzfällen spielt das Versicherungsrecht eine zentrale Rolle.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Haftpflicht-, Kasko-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen – professionell und lösungsorientiert.

Unsere Erfahrung im Versicherungsrecht hilft Ihnen, Leistungen durchzusetzen oder ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche

Damit Schadenersatz zusteht, müssen vier rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schaden – Ein materieller (z. B. Sachschaden) oder immaterieller (z. B. Schmerzen) Nachteil muss eingetreten sein.
  2. Kausalität – Der Schaden muss durch das Verhalten des Schädigers verursacht worden sein.
  3. Rechtswidrigkeit – Es muss gegen eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verstoßen worden sein.
  4. Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schädigers

Wir prüfen sorgfältig, ob diese Voraussetzungen vorliegen – als Grundlage für Durchsetzung oder Abwehr.

Typische Schadenersatzfälle aus der Praxis

Wir vertreten Mandanten regelmäßig in folgenden Fällen:

  • Verkehrsunfälle mit Personenschaden oder Sachschaden
  • medizinische Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler
  • Haftung bei Sportunfällen oder Freizeitaktivitäten
  • Bau- und Werkmängel (Bauunternehmerhaftung)
  • Schäden durch mangelhafte Produkte (Produkthaftung)
  • Schäden durch fehlerhafte Beratung oder Vertragserfüllung
  • Sturzunfälle oder Verkehrssicherungspflichtverletzungen
  • Schäden im digitalen Bereich (z. B. Datenverlust, Cybercrime)

Unser Ziel: wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich fundierte und faire Lösungen – auf Kläger- wie Beklagtenseite.

Ihr rechtlicher Mehrwert im Schadenersatzrecht

Unsere Spezialisierung gewährleistet:

  • ausgewogene Beratung für Geschädigte und Schädiger
  • strategische Prozessführung und Verhandlungsstärke
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sachverständige und Versicherungen
  • Rechtssicherheit durch fundierte Prüfung jedes Einzelfalls
  • transparente Kosten und klare Kommunikation

Wir schaffen Gerechtigkeit – auf Basis von Fakten, Recht und Erfahrung.

FAQs

Damit Schadenersatz zusteht, müssen vier rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schaden – Ein materieller (z. B. Sachschaden) oder immaterieller (z. B. Schmerzen) Nachteil muss eingetreten sein.
  2. Kausalität – Der Schaden muss durch das Verhalten des Schädigers verursacht worden sein.
  3. Rechtswidrigkeit – Es muss gegen eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verstoßen worden sein.
  4. Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schädigers

Wir prüfen sorgfältig, ob diese Voraussetzungen vorliegen – als Grundlage für Durchsetzung oder Abwehr.

Je nach Fall: Schmerzengeld, Heil- und Pflegekosten, Verdienstentgang, Sachschaden, Reparaturkosten oder Ersatz immaterieller Schäden.

Wir berechnen den vollen Umfang Ihres Anspruchs.

Wenn Sie einem anderen rechtswidrig (Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten) und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) einen Schaden zufügen.

Wir prüfen, ob tatsächlich eine Haftung besteht oder eine Abwehr möglich ist.

Wurde ein Verkehrsunfall rechtswidrig und schuldhaft verursacht, so haftet meist der Verursacher (Lenker), der Halter des Fahrzeuges und dessen Haftpflichtversicherung.

Wir vertreten Unfallverursacher und Geschädigte ebenso wie Versicherungen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Gewährleistung bedeutet im österreichischen Recht das verschuldensunabhängige Einstehen (Haftung) für Mängel, die eine Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Der Schadenersatz hingegen setzt nach allgemeinen Regeln ein Verschulden (= subjektive Vorwerfbarkeit) voraus. Die Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruchs ist daher in der Regel einfacher.

Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Fall zustehen.

In vielen Fällen ja (meist Rechtsschutzversicherung oder Haftpflichtversicherung).

Wir prüfen Deckungsanfragen und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Versicherer.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Schadensersatzrecht

Ob Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren möchten – wir vertreten Ihre Interessen mit Engagement und Präzision.

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