Anwalt für Nachbarrecht – Ausgleich zwischen Rücksicht und Recht
Nachbarschaftskonflikte gehören zu den häufigsten rechtlichen Streitfällen in Österreich. Oft beginnen sie klein – mit Lärm, einer Hecke oder einer neuen Wärmepumpe – und enden in jahrelangen Auseinandersetzungen.
Das Nachbarrecht ist Teil des Allgemeinen Privatrechts und regelt, wie weit Eigentümer ihr Grundstück nutzen dürfen, ohne das Eigentum oder die Lebensqualität der Nachbarn unzumutbar zu beeinträchtigen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Grundstückseigentümer und Mieter in sämtlichen Fragen des Nachbarrechts – von Immissionen bis Grenzabständen.
Wir schaffen Klarheit, bevor Konflikte eskalieren – und setzen Ihr Recht mit Augenmaß durch.

Unsere
Leistungen im Nachbarrecht
Wir vertreten Sie bei allen Nachbarschaftsthemen – sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als auch bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche:
Lärm, Geruch, Rauch und sonstige Immissionen
Wärmepumpen, Klimageräte und technische Anlagen
Grenzabstände, Überbauten, Bäume und Hecken
Zäune, Sichtschutz und Einfriedungen
Wasser-, Abwasser- und Lichtimmissionen
Tierhaltung, Maulwurfschreck, Ultraschallgeräte
Bau- und Grabungsarbeiten auf Nachbargrundstücken
Streitigkeiten über Wegrechte, Zufahrten oder Nutzung
Wir beraten Sie umfassend – rechtlich fundiert, sachlich und lösungsorientiert.

Rechtliche Grundlagen: § 364 ABGB und die Immissionsjudikatur
Das Nachbarrecht basiert in Österreich primär auf § 364 ABGB:
„Jedermann ist befugt, von seinem Eigentum den Ausschluss anderer zu verlangen. […]
Rauch, Wärme, Geräusch, Erschütterung u. a. dürfen das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.“
Entscheidend ist also:
- Ist die Einwirkung ortsüblich?
- Ist sie wesentlich?
- Ist sie zumutbar?
Diese drei Fragen sind der Kern jeder nachbarrechtlichen Beurteilung – und genau hier setzen wir mit unserer Beratung an.
Immissionen – Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterungen
Immissionen sind Einwirkungen, die von einem Grundstück auf ein anderes übergehen. Sie können physisch, chemisch, akustisch oder sogar psychisch wirken.
Lärmimmissionen
Typische Streitpunkte:
- lautstarke Gartenarbeiten, Musik, Partys
- Klimageräte oder Wärmepumpen
- Hundebellen, Hühner oder Gartengeräte
Wir prüfen, ob der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet, und vertreten Sie vor Behörden oder Zivilgerichten.
Geruchs- & Rauchimmissionen
Häufige Beispiele:
- Grillrauch, Holzöfen oder Kaminanlagen
- Tierhaltung
- Rauchen am Balkon
- Rauchentwicklung aus Gewerbebetrieben
Wir prüfen, ob die Geruchsentwicklung ortsüblich oder vermeidbar ist – und ob Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen.
Licht, Schatten, Sichtschutz & Zäune
Auch optische Beeinträchtigungen führen zu Konflikten:
- überhöhte Zäune oder Mauern
- überwachsene Hecken oder Bäume
- Licht- und Blendimmissionen durch Außenbeleuchtung
- Reflexionen durch Photovoltaikanlagen
Technische Immissionen & moderne Streitquellen
Neben klassischen Fällen entstehen zunehmend Konflikte durch neue Technologien:
- Luftwärmepumpen & Pool-Wärmepumpen
- Maulwurfschrecks & Ultraschallgeräte
- Photovoltaikanlagen & Invertergeräusche
- Smart-Home-Außenbeleuchtung oder Bewegungsmelder
Wir analysieren die rechtliche Zulässigkeit dieser Einwirkungen anhand aktueller OGH-Judikatur und technischer Normen.
Durchsetzung und Abwehr von Nachbarrechten
Wir vertreten beide Seiten des Nachbarschaftsrechts – sachlich und lösungsorientiert.
- Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche
- Schadenersatz (z. B. für Gebäudeschäden, Pflanzenverlust)
- Klage auf Entfernung von Überbau, Zaun oder Hecke
Wir vertreten Ihre Interessen mit Augenmaß – kompromissbereit, aber durchsetzungsstark.

Ihr rechtlicher Mehrwert im Nachbarrecht
Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von:
- fundierter Expertise im Nachbar- und Immissionsrecht
- Vertretung von Betroffenen und Verursachern
- technischem Verständnis (Wärmepumpen, Schall, Licht)
- schnellen, lösungsorientierten Strategien – auch außergerichtlich
Wir schaffen Rechtsfrieden zwischen Nachbarn – durch Klarheit, Fairness und Kompetenz.

FAQs
Was darf mein Nachbar – und was nicht?
Ihr Nachbar darf sein Grundstück nutzen, solange er Sie nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Wir prüfen, ob Immissionen ortsüblich oder rechtswidrig sind.
Wie laut darf eine Wärmepumpe sein?
Der Schallpegel darf das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen. Regelmäßig werden definierte Grenzwerte herangezogen.
Wir prüfen Werte, Standort und Gutachten – und vertreten beide Seiten.
Kann ich gegen Lärm, Rauch oder Geruch vorgehen?
Ja – wenn die Einwirkung das ortsübliche Maß überschreitet und unzumutbar ist.
Wir machen Unterlassungsansprüche geltend.
Muss ich Wurzeln oder Äste vom Nachbargrundstück dulden?
Nein – überhängende Äste oder Wurzeln dürfen grundsätzlich auf eigene Kosten entfernt werden.
Wir klären auf, welche Schritte Sie setzen dürfen.
Wie läuft ein Nachbarrechtsverfahren ab?
Zuerst erfolgt meist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch, dann eine Klage auf Unterlassung oder Beseitigung.
Wir vertreten Sie in allen Phasen – von der Mediation bis zum Prozess.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Nachbarschaftsstreitigkeiten?
Ja, in vielen Fällen.
Wir prüfen Ihre Versicherungspolizze und übernehmen die Deckungsanfrage.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Nachbarrecht
Ob Luftwärmepumpe, Zaun, Bäume oder Lärm – wir klären Ihre Rechte und schaffen rechtssichere Lösungen.