Anwalt für Gewährleistung – Ihre Rechte bei mangelhaften Produkten und Leistungen
Wenn ein gekaufter Gegenstand oder eine erbrachte Leistung nicht der vereinbarten Qualität entspricht, liegt ein Mangel vor. In solchen Fällen greift das Gewährleistungsrecht – ein Kernstück des österreichischen Zivilrechts.
Ob beim Autokauf, Bauprojekt, Online-Einkauf oder Werkvertrag – das Gewährleistungsrecht tangiert alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – effizient, präzise und praxisorientiert.

Unsere
Expertise im Gewährleistungsrecht
Wir vertreten Unternehmen, Konsumenten, Bauunternehmen, Bauherren, Handwerker, Händler und Dienstleister bei sämtlichen Gewährleistungsfragen.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
(z. B. Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsrücktritt)
Abwehr unberechtigter Mängelrügen oder Rücktrittserklärungen
(Fahrzeug, Gebäude, Eigentum, Tiere)
Vertretung in Bau- und Werkvertragsstreitigkeiten
Gewährleistung bei Kaufverträgen und Dienstleistungen
Beratung zu Beweislast, Fristen und Beweisführung
Prüfung von AGB-Klauseln zur Gewährleistungsverkürzung
Wir kennen beide Seiten – und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers dafür, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist.
Sie greift unabhängig vom Verschulden – das heißt, der Unternehmer haftet auch dann, wenn ihn kein persönliches Verschulden trifft.
Im Gegensatz zum Schadenersatzrecht geht es bei der Gewährleistung nicht um Verschulden.
Gewährleistungsrechte im Überblick
Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Käufer oder Auftraggeber folgende Rechte haben:
- Verbesserung – der Mangel wird repariert oder behoben.
- Austausch – die mangelhafte Sache wird ersetzt.
- Preisminderung – der Preis wird entsprechend reduziert.
- Wandlung (Rücktritt vom Vertrag) – wenn der Mangel nicht geringfügig ist.
Welche Option die richtige ist, hängt vom Einzelfall und vom Vertragsverhältnis (B2C oder B2B) ab.
Fristen und Beweislast
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für bewegliche Sachen und 3 Jahre für unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Bauwerke). Innerhalb der ersten 6 oder 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr).
- Vorsicht: die Gewährleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Unternehmer können gegenüber Verbrauchern die Gewährleistung nahezu nicht einschränken!
Wir prüfen Ihre Fristen, Beweislage und Vertragsbedingungen – damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren oder unbegründet haften.

Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche
Ebenso vertreten wir regelmäßig Unternehmen, Händler, Handwerker und Bauunternehmer, die mit unberechtigten oder überhöhten Gewährleistungsansprüchen konfrontiert sind.
Unsere Leistungen:
- Prüfung, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder bloß eine gewährleistungsrechtlich irrelevante Unzufriedenheit besteht
- Nachweis ordnungsgemäßer Vertragserfüllung
- Abwehr von Ansprüchen
- Prozessvertretung bei Gewährleistungsklagen
Wir vertreten Sie sachlich, klar und effizient.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt oder eine fehlerhafte Leistung erhalten haben, stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu.
Wir unterstützen Sie dabei, diese außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen:
- fristgerechte Mängelrüge und Beweissicherung
- juristische Prüfung der Mängelart und Anspruchshöhe
- Kommunikation mit Verkäufer, Auftragnehmer oder Hersteller
- Verhandlung über Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Rückabwicklung
- Klageführung, wenn keine Einigung erzielt wird
Wir sorgen dafür, dass Sie die Leistung erhalten, für die Sie bezahlt haben.
Typische Gewährleistungsfälle aus der Praxis
Wir vertreten regelmäßig Mandanten bei:
- Kauf eines mangelhaften Autos
- Baumängeln (Risse, Feuchtigkeit, Isolierung, Fertigstellungsfehler)
- schlechter Werkleistung (Handwerker- oder Dienstleistungsfehler)
- mangelhafter Lieferung bei Online-Shops
- Vertragsrücktritt nach erfolgloser Nachbesserung
Unser Ziel: Rechtssicherheit und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse – für beide Seiten.
Schnittstelle zu Schadenersatz und Garantie
Das Gewährleistungsrecht grenzt sich von verwandten Rechtsinstituten ab:
- Schadenersatz: setzt Verschulden voraus
- Garantie: ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen – und verhindern Doppelansprüche oder unzulässige Vermischungen.
Ihr rechtlicher Mehrwert im Gewährleistungsrecht
Mit unserer Expertise profitieren Sie von:
- schneller und rechtssicherer Anspruchsprüfung
- Vertretung auf Klags- und Beklagtenseite
- effizienter Kommunikation
- transparenter Kostenstruktur und klarer Strategieplanung
Wir schaffen Klarheit im Mängeldschungel – damit Sie wissen, welche Rechte (und Pflichten) Sie haben.

FAQs
Wann liegt ein Gewährleistungsfall vor?
Wenn eine Leistung (Kaufobjekt, Werkleistung, …) nicht die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
Wir prüfen, ob ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und teils zwingend, die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Wir klären, welche Ansprüche Sie aus beiden Rechtsquellen haben.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für bewegliche Sachen und 3 Jahre für unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Bauwerke). Innerhalb der ersten 6 oder 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr).
Vorsicht: die Gewährleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Unternehmer können gegenüber Verbrauchern die Gewährleistung nahezu nicht einschränken!
Im B2C-Bereich gelten besondere Verbraucherschutzbestimmungen.
Muss der Mangel sofort gemeldet werden?
Grundsätzlich muss der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden (meist 2 oder 3 Jahre ab Übergabe).
Vorsicht im Unternehmensverkehr (§ 377 UGB) gilt eine Rügepflicht binnen angemessener Frist.
Wir helfen, Fristen einzuhalten und Mängel rechtssicher zu rügen.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Von einem voreiligen Vertragsrücktritt ist dringend abzuraten. Unter gewissen Umständen kann jedoch ein Vertragsrücktritt möglich sein.
Wir prüfen, welche gewährleistungsrechtliche Ansprüche Ihnen zustehen.
Ich bin Unternehmer – kann ich die Gewährleistung ausschließen?
Im B2B-Bereich ist der Ausschluss meist möglich, im B2C-Bereich (gegenüber Konsumenten) nur sehr eingeschränkt.
Wir gestalten rechtssichere AGB und Vertragsklauseln.
Wer trägt die Beweislast?
Innerhalb der ersten 6 oder 12 Monate wird meist vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Danach trägt meist der Käufer/Übernehmer die Beweislast.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer gewährleistungsrechtlichen Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Gewährleistungsrecht
Wir vertreten Ihre Interessen mit Kompetenz und Erfahrung.