Anwalt für Arzthaftung – juristische Klarheit bei Behandlungsfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten
Das Arzt-Patienten-Verhältnis basiert auf Vertrauen. Doch selbst bei größter Sorgfalt kann es zu Behandlungsfehlern, Diagnosefehlern oder Aufklärungsversäumnissen kommen. Die Folgen sind oft gravierend – körperlich, emotional und wirtschaftlich.
Unsere Kanzlei berät sowohl Patienten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche als auch Ärzte, Spitäler und Versicherungen bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.
Wir kombinieren medizinisches Verständnis mit juristischer Expertise – sachlich, erfahren und menschlich.

Unsere
Expertise im Arzthaftungsrecht
Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen der ärztlichen und medizinischen Haftung:
Behandlungsfehler
(Operations- oder Diagnosefehler)
Verletzung von Aufklärungspflichten
Unterlassene oder fehlerhafte Behandlung
Pflege- und Betreuungsfehler
Kosmetische Eingriffe & Schönheitschirurgie
Fehlerhafte Medikation oder Dosierung
Wir vertreten beide Seiten – konsequent, fachlich fundiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Für Patienten – Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern
Wenn Sie vermuten, dass ein ärztlicher Fehler oder eine unzureichende Aufklärung zu Gesundheitsschäden geführt hat, prüfen wir Ihre Ansprüche auf:
- Schmerzengeld und immateriellen Schaden
- Heilbehandlungskosten und Pflegeaufwand
- Verdienstentgang und zukünftige Versorgungskosten
- Haushaltsführungsschaden und Umbaukosten
- Feststellung künftiger Haftung
Wir übernehmen für Sie:
- Beweissichtung (Krankenakte, Arztberichte, …)
- Kommunikation mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich
Wir kämpfen für eine faire Entschädigung – sachlich, gründlich und mit Weitblick.
Für Ärzte, Spitäler & Versicherungen – Abwehr von Haftungsansprüchen
Wir vertreten Ärzte, Krankenhäuser, Kliniken und deren Haftpflichtversicherungen, wenn Behandlungsfehler oder Aufklärungsverstöße behauptet werden.
Unsere Schwerpunkte:
- Prüfung von Krankenunterlagen und Dokumentation
- Prozessvertretung in Haftungs- und Schadenersatzverfahren
- Verhandlung mit Patientenvertretungen und Schlichtungsstellen
Wir schützen Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen und Haftungsrisiken – professionell, diskret und mit medizinischer Präzision.

Aufklärungsfehler & Einwilligung
Eine medizinische Behandlung ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient vorher umfassend und verständlich aufgeklärt wurde und wirksam eingewilligt hat.
Fehlt diese Einwilligung, kann selbst eine fachgerechte Behandlung rechtswidrig sein.
Wir prüfen Aufklärungsbögen, Arzt-Patienten-Gespräche und Einwilligungserklärungen genau.
Beweislast & medizinische Gutachten
Im Arzthaftungsrecht spielt die Beweislastverteilung eine zentrale Rolle.
Während grundsätzlich der Patient den Fehler und den Kausalzusammenhang beweisen muss, kann sich die Beweislast zu Lasten des Arztes verschieben, etwa bei mangelhafter Dokumentation oder fehlender Aufklärung.
Schadenersatz & immaterielle Ansprüche
Typische Ansprüche im Arzthaftungsrecht sind:
- Schmerzengeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
- Heilbehandlungs- und Therapiekosten
- Pflege- und Umbaukosten
- Verdienstentgang oder Berufsunfähigkeit
- Schadenersatz wegen Dauerfolgen
Wir sorgen für faire Entschädigung und vollständige Anerkennung Ihrer Ansprüche.
Ihr rechtlicher Mehrwert im Arzthaftungsrecht
Mit uns als Partner profitieren Sie von:
- Vertretung von Patienten und Ärzte gleichermaßen
- Verhandlungserfahrung mit Versicherungen und Schlichtungsstellen
- empathischer, zugleich klarer rechtlicher Kommunikation
Wir schaffen Transparenz und Vertrauen – in einem sensiblen rechtlichen Umfeld.

FAQs
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Wenn die Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht und dadurch ein Schaden entsteht.
Wir prüfen anhand von Gutachten, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt.
Was ist ein Aufklärungsfehler?
Wenn Patienten nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder Folgen einer Behandlung informiert wurden.
Fehlt die Einwilligung, kann selbst eine richtige Behandlung rechtswidrig sein.
Wer trägt die Beweislast?
Grundsätzlich der Patient.
Aber: Bei mangelhafter Dokumentation oder fehlender Aufklärung kehrt sich die Beweislast um.
Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und wenden sie zu Ihrem Vorteil an.
Wie hoch kann das Schmerzengeld ausfallen?
Das hängt von Art, Dauer und Intensität der Schmerzen ab.
Wir berechnen Schmerzengeld nach aktuellen Gerichtsentscheidungen.
Wie lange kann ich Arzthaftungsansprüche geltend machen?
In der Regel 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Wir prüfen Verjährungsfristen und sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.
Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?
Zuerst außergerichtliche Prüfung (Gutachten, Schlichtung), dann ggf. Klage und Beweisaufnahme.
Wir begleiten Sie durch alle Instanzen – strukturiert und sensibel.
Wer bezahlt das Gutachten oder Verfahren?
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Wir klären die Kostenübernahme im Vorfeld und stellen Deckungsanfragen.
Können Ärzte sich absichern?
Ja – durch Haftpflichtversicherung, sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Schulung.
Wir beraten medizinisches Personal präventiv zur Haftungsvermeidung.
Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung im Arzthaftungsrecht
Ob Sie Ansprüche nach einem Behandlungsfehler geltend machen oder sich gegen Vorwürfe verteidigen – wir stehen an Ihrer Seite.