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Allgemeines Privatrecht
WPP

Anwalt für allgemeines Privatrecht – Ihr Recht im täglichen Leben

Das Allgemeine Privatrecht bildet die Grundlage des gesamten Zivilrechts (= Privatrecht). Es regelt die rechtlichen Beziehungen einerseits zwischen Privatpersonen und Unternehmen jeweils untereinander sowie andererseits zwischen Privatpersonen und Unternehmen (B2C).

Immer dann, wenn es um Verträge, Haftung, Schadenersatz, Gewährleistung, Eigentum oder Nachbarschaft geht, ist das Allgemeine Privatrecht betroffen. Oft entstehen rechtliche Konflikte aus alltäglichen Situationen: ein Verkehrsunfall, ein mangelhafter Kauf, eine fehlerhafte ärztliche Behandlung oder ein Streit mit dem Nachbarn.

Hier ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und sie konsequent durchzusetzen.

Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen mit juristischer Präzision und persönlichem Engagement – vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Vertretung.

Beratungssituation Birgit Kaiblinger

Ihr rechtlicher Mehrwert im Privatrecht

Mit unserer Erfahrung im Privatrecht profitieren Sie von:

  • Umfassender Betreuung in allen zivilrechtlichen Belangen
  • Effizienter Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich und gerichtlich
  • Verständlicher, lösungsorientierter Beratung
  • Klarer Kostenstruktur und transparenter Kommunikation
  • Langjähriger Erfahrung im Schadenersatz- und Vertragsrecht

Wir schaffen Klarheit und setzen Ihr Recht durch.

FAQs

Das Allgemeine Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen einerseits zwischen Privatpersonen und Unternehmen jeweils untereinander sowie andererseits zwischen Privatpersonen und Unternehmen (B2C).

Es betrifft z. B. Verträge, Eigentum, Schadenersatz und Nachbarrecht.

Immer dann, wenn Sie Ansprüche durchsetzen oder abwehren müssen – etwa bei Unfällen, Mängeln, Streitigkeiten oder Vertragsfragen.

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht.

Gewährleistung bedeutet im österreichischen Recht das verschuldensunabhängige Einstehen (Haftung) für Mängel, die eine Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Der Schadenersatz hingegen setzt nach allgemeinen Regeln ein Verschulden (= subjektive Vorwerfbarkeit) voraus. Die Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruchs ist daher in der Regel einfacher.

Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Fall zustehen.

Im Regelfall trägt die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Verfahrens.

Wir informieren Sie vorab über Kostenrisiken und Möglichkeiten der Rechtsschutzversicherung.

Die Gewährleistungsfristen belaufen sich auf zwei Jahre für bewegliche und drei Jahre für unbewegliche Sachen, wie Bauwerke. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche verjährt sind oder noch durchgesetzt werden können.

Nach außergerichtlichen Verhandlungen folgt gegebenenfalls Klage, Beweisaufnahme (Zeugen, Sachverständige, etc.) und Urteil.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung – professionell und effizient.

Ja – in vielen Fällen lässt sich ein Konflikt durch Vergleich oder Verhandlung lösen, die Einleitung des Gerichtsverfahrens stellt die ultima ratio dar.

Wir streben immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Sie an.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Privatrecht

Egal ob Verkehrsunfall, Baumangel oder Nachbarschaftsstreit – wir beraten Sie kompetent, ehrlich und zielgerichtet.

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